Substanz
Codein (Methylmorphin) ist ein schmerzlindernder und hustenreizstillender Wirkstoff und wird, wie Heroin, aus Roh-Opium gewonnen. Bei Roh-Opium handelt es sich um den eingetrockneten Milchsaft der Schlafmohnpflanze.
Codein wird selten allein, häufiger in Kombination mit anderen Wirkstoffen (z.B. Koffein, Paracetamol) als Hustenstiller in Form von Tabletten, Sirup, Brausetabletten, Kapseln oder Bronchialpastillen verwendet. Codein gemischt mit einem Süßgetränk ist bekannt als Dirty Sprite, Texas Tea, Lean, Purple Drank oder Sizzurp.
Einnahme
Geschluckt, selten rektal (in Form von Zäpfchen) eingeführt.
Die Dosierung liegt bei 20 mg bis max. 200 mg. Höhere Dosen erhöhen v.a. das Risiko für Nebenwirkungen.
Codein sollte stets nur unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden!
Wirkung
Codein wird im Köper zu Morphin umgewandelt und hat schmerzlindernde, hustenreizstillende, beruhigende und euphorisierende Eigenschaften. Die Effekte beruhen auf der Bindung an Opioid-Rezeptoren. Diese sind dieselben Rezeptoren, die bei der Einnahme von Opiaten stimuliert werden. Die hustenreizlindernden Wirkungen werden auf eine Hemmung des Hustenzentrums im Hirnstamm zurückgeführt.
Die Wirkung kann von Person zu Person sehr individuell ausfallen. Während einige Personen sehr sensibel auf Codein reagieren, besteht die Möglichkeit, dass andere Personen gar keine psychoaktive Wirkung verspüren. Die Wirkung tritt nach ca. 20 bis 60 Minuten ein und dauert ca. 6 bis 8 Stunden an.
Kurzzeitwirkungen
Neben Übelkeit und Erbrechen kann es zu Mundtrockenheit, Kopfschmerzen, Appetitverlust, Juckreiz, Verstopfung, Schwierigkeiten beim Urinieren, Müdigkeit / Schläfrigkeit, Senkung der Atemfrequenz bis hin zu einer lebensgefährlichen Atemdepression kommen. Beim Mann treten zusätzlich noch Erektionsstörungen auf.
Langzeitwirkungen
Bei chronischem Konsum kann sich eine psychische und physische Abhängigkeit entwickeln. Auch stellt sich eine Toleranzentwicklung ein, so dass die Dosis für die gewünschte Wirkung zunehmen erhöht werden muss.
Wird der Konsum abrupt beendet, treten psychische und körperliche Entzugserscheinungen auf, wie z.B. Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Magen- und/ oder Beinkrämpfe, Muskelschmerzen, Kälteschauer, Zittern, heftiges Schwitzen, Muskelzucken. Vereinzelt wurden bei Konsumenten psychische Veränderungen beobachtet. Ein Entzug kann aufgrund des hohen Abhängigkeitspotentials vergleichbar schmerzhaft und lang wie ein Heroinentzug sein.
Bei Männern kann es zu einer verringerten sexuellen Lust oder zu Unfruchtbarkeit kommen. Während bei Frauen eine unregelmäßige oder ausbleibende Menstruation sowie verminderte Fruchtbarkeit beobachtet wurde. Weitere Langzeitrisiken sind allergische Reaktionen, Schlafstörungen und Schwindelgefühle.
Sizzurp
Das in den USA bekannte „Sizzurp“ (auch Purple Drank, Lean oder Texas Tea genannt) ist ein Mischgetränk aus Codein-haltigem Hustensaft, Dextromethorphan-haltigen bzw. Promethazin-haltigen Tabletten und kohlensäurehaltiger Limonade (meist Sprite).
Diese Mischung wird v.a. von Anhängern der Hip-Hop-Szene als Partydroge konsumiert. Es erzeugt Euphorie und ein als positiv empfundenes Gefühl der Betäubung.
Durch die Kombination mit einem Süßgetränk wird der tatsächliche Codein-Gehalt oft unterschätzt, was lebensgefährliche und ungewollte Überdosierungen zur Folge haben kann. In den USA gab es bereits mehrere Todesfälle durch eine Überdosis „Sizzurp“.
Mischkonsum
Vom Mischkonsum mit anderen Substanzen raten wir dringend ab. Vor allem die Kombination von Codein mit anderen zentraldämpfenden Wirkstoffen gilt als besonders riskant!
Codein und zentral dämpfende Wirkstoffe (Alkohol, Beruhigungs- und Schlafmittel oder GHB / GBL):
Diese Kombination kann die sedierende und atemlähmende Codein-Wirkung verstärken. Dadurch kann es zu einer „Über-Beruhigung“, verstärkter Müdigkeit und Benommenheit und Beeinträchtigung der Atmung (Atemnot / Atemstillstand durch Lähmung der Atemmuskulatur) kommen.
Codein und Antidepressiva (z.B. MAO-Hemmer):
Diese Kombination kann die Codein-Nebenwirkungen auf das Nervensystem verstärken: U.a. die Verstärkung der zentralnervösen Wirkungen und das Auftreten anderer unkalkulierbaren Nebenwirkungen.
Codein und Antihistaminika (Allergie-Medikamente, z.B. Promethazin):
Die gleichzeitige Einnahme kann die sedierende und atemlähmende Codein-Wirkung verstärken.
Rechtlicher Status
In Deutschland ist Codein durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Anlage III als verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft. Dabei ist zu beachten, dass es bis zu einer bestimmten Menge als Medikament verschrieben werden darf (sehr niedrige Dosen z.B. als Hustenmittel).
Bis Ende 1999 wurde Codein als Substitutionsmittel (Ersatzdroge) bei Heroinabhängigen eingesetzt.