Substanz
GHB (Gamma-Hydroxybutyrat) ist eng verwandt mit dem Botenstoff GABA (Gamma(y)-Aminobuttersäure), der im Gehirn unter anderem die Wach-/ Schlafzustände regelt und Wachstumshormone stimuliert.
In der Medizin wurde GHB als Narkosemittel und paradoxerweise als Hilfsmedikament beim Alkoholentzug eingesetzt. Da die Nebenwirkungen jedoch zu groß waren, wird es heute in Deutschland kaum mehr medizinisch genutzt. Einzige Ausnahme ist die Verwendung in einem Medikament gegen Narkolepsie.
GHB wird in Bodybuilder-Kreisen zum Muskelaufbau benutzt. Es stimuliert die Wachstumshormone und kann den Fettstoffwechsel begünstigen. Aufgrund der gravierenden Nebenwirkungen und dem hohen Abhängigkeitspotential raten wir dringend davon ab, diese Substanz im Bodybuilding-Sport zu verwenden!
In den Medien taucht die Substanz immer wieder unter dem Namen „K.O.-Tropfen“ auf und ist als potenzielle Vergewaltigungsdroge (Rape Drug) in Verruf geraten.
Achtung: Lass dein Getränk niemals aus den Augen! Vor allem das Trinken aus Gläsern ist gefährlich. Trinke wenn möglich aus der Flasche! Falls du dein Getränk mal stehen lassen musst, dann beauftrage eine(n) Freund/in, auf dein Getränk aufzupassen.
K.O.-Tropfen – Nein Danke! Das sollte man wissen und beachten
In der Partyszene wird GHB seit den 90er Jahren unter den Szenenamen „G“ (englisch ausgesprochen) und „Liquid Ecstasy“ als Partydroge konsumiert. Vor allem in der „Gay-Szene“ ist die Droge wegen ihrer aphrodisierenden Wirkung stark verbreitet. Der Szenebezeichnung „Liquid Ecstasy“ ist etwas irreführend, auch wenn GHB teilweise ähnliche Wirkkomponenten wie Ecstasy (MDMA) hat – euphorisch, entaktogen und empathisch – sind die beiden Substanzen chemisch nicht miteinander verwandt.
Als GHB-Ersatzstoff werden auch die Substanzen GBL (Gamma-Butyro-1,4-Lacton) und BDO (1,4-Butandiol) konsumiert. GBL wird u.a. als Lösungsmittel (z.B. in Grafitti-Entfernern und Reinigungsmitteln) in der Industrie eingesetzt und kann herstellungsbedingte Verunreinigungen enthalten. GBL / BDO sind Vorläufersubstanzen, werden im Körper zu GHB umgewandelt und haben daher eine ähnliche Wirkung. Bei gleicher Dosierung haben GBL und BDO eine deutlich stärkere Wirkung und müssen daher geringer dosiert werden.
GHB unterliegt seit März 2002 dem BtMG. GBL unterliegt zwar nicht dem BtMG, wurde jedoch als bedenkliches Arzneimittel eingestuft. Beim Kauf einer größeren Menge GBL sowie zu Konsumzwecken macht man sich strafbar. Es erfolgt stets eine Meldung an die Polizei und man muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, da in diesen Fällen die Absicht zur Herstellung von GHB unterstellt werden kann.
Einnahme
GHB ist eine geruch- und farblose (manchmal auch eingefärbte) Flüssigkeit mit einem leicht seifenartigen und salzigen Geschmack. In aller Regel wird GHB in kleinen Flaschen zu fünf bis zehn ml verkauft. In Einzelfällen taucht die Substanz auch in Pulverform auf. Für den Konsum wird die Substanz in ein antialkoholisches Getränk (im Verhältnis 1:200-1:300) gemischt und getrunken. GHB/GBL sind ätzende Flüssigkeiten und sollten unverdünnt keinesfalls auf Schleimhäute gelangen. Sollte das dennoch mal passieren, dann muss umgehend ein Arzt aufgesucht werden.
Da die Spannweite zwischen richtiger Dosierung und Überdosierung sehr gering ist, empfiehlt es sich, die Substanz mit Hilfe von 1 ml Spritzen aus der Apotheke zu dosieren. Weitere Informationen zur Dosierung findest du hier: https://drugscouts.de/de/lexikon/gbl
GBL ist eine farblose Flüssigkeit mit einem gummiartigen, chemischen und leicht bei stechendem Geschmack. Da es sich bei GBL um eine starke Säure handelt, sollte sie nur stark verdünnt eingenommen werden, da es ansonsten zu Schäden an den Mundschleimhäuten kommen kann.
Achtung: Die Konzentration von GHB/GBL unterliegt starken Schwankungen. Was einmal die richtige Dosis ist, kann bereits beim nächsten Mal eine gefährliche Überdosierung sein!
Wirkung
Nach der oralen Einnahme kommt es bereits nach fünf Minuten zu einer Wirkung, die bis zu drei Stunden (in Einzelfällen auch länger – bis zu einem Tag) anhalten kann. Die Wirkung von GHB ist stark dosisabhängig und variiert darüber hinaus auch je nach individueller Empfindlichkeit von Person zu Person.
Achtung: Die Spannweite zwischen einer Dosierung, die die erwünschte Wirkung hervorruft und einer Dosierung, die bereits zu Bewusstlosigkeit führen kann, ist sehr gering!
Informationen zur Dosierung findest du hier https://drugscouts.de/de/lexikon/gbl
GHB vermittelt ein Gefühl, das dem Alkoholrausch sehr ähnlich ist. Es kommt zu einem Zustand der Entspannung, starker Euphorie, sexueller Anregung, Antriebssteigerung, intensiverer Wahrnehmung mit akustischen und optischen Halluzinationen. Die Wirkdauer beträgt 1,5 bis 4 Stunden.
Das Wirkspektrum von GBL ist bei geringerer Dosierung dem GHB sehr ähnlich, die Wirkung tritt schneller ein und wird beim Einsetzen als „härter“ beschrieben (stärkerer Kick).
GHB/GBL und Sex
Aufgrund der sexuell anregenden Wirkung wird GHB/GBL zum „Chemsex“ konsumiert. Mache dir vor dem Konsum deine persönlichen Grenzen bewusst und kläre im Vorfeld ab, welche Sexpraktiken von beiden gewollt sind und welche nicht. Lege dir einen ausreichenden Vorrat an Kondomen und Gleitgel an und lasse dich auf keinen Fall zum ungeschützten Geschlechtsverkehr verleiten. Kondome sollten max. 30 Minuten verwendet werden, dann sollte ein neues verwendet werden.
Kurzzeitwirkungen
Neben den erwünschten Wirkungen sind Schwindel, Übelkeit, Erbrechen (Vorsicht Erstickungsgefahr!), Orientierungslosigkeit und Taubheitsgefühle / Kribbeln der Arme und Beine möglich, Herzschlag und Blutdruck sind leicht herabgesetzt, leichte Halluzinationen und akustische Täuschungen sind möglich.
Bei hohen Dosierungen sind die motorischen Fähigkeiten stark eingeschränkt und es können starke Halluzinationen auftreten. Außerdem sind Kopfschmerzen, Muskelzuckungen, Gleichgewichtsstörungen, Krämpfe und Gedächtnisstörungen (Filmriss) möglich.
Bei extrem hohen Dosierungen (narkotische Dosis) kann es zu einem koma-ähnlichen Schlaf bis hin zur Bewusstlosigkeit kommen.
Das Risiko einer Überdosierung ist bei GHB/GBL sehr hoch. Anzeichen einer solchen Überdosierung ist eine „bleierne Müdigkeit“ mit anschließendem, mehrstündigen, tiefen Schlaf bis hin zu völligen Bewusstlosigkeit. Zudem kommt es bei einer Überdosierung häufig zu Übelkeit, Erbrechen, Schwindelgefühlen, Kopfschmerzen und Bewegungslosigkeit.
Achtung: Ob jemand nur im Tiefschlaf ist oder bereits im Koma liegt, ist schwer einschätzbar. Im Zweifelsfall schnellstens ärztliche Hilfe holen – Notarzt 112, Adresse angeben und „bewusstlose Person“ bzw. „Atemstillstand“ melden!
Schlimmstenfalls kann eine Überdosierung durch Atemlähmung zum Erstickungstod führen. Da es bei hohen Dosierungen auch häufig zu Erbrechen kommt, besteht bei aufkommender Schläfrigkeit das Risiko an Erbrochenem zu ersticken.
Langzeitwirkungen
Bei häufigem Konsum kann die Leber- und Nierenfunktion beeinträchtigt werden. Nicht selten berichten Konsumenten über länger anhaltende Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen. Bei regelmäßigem Konsum kann es zu Schlafstörungen, Ängstlichkeit und Zittern kommen. Es besteht die Gefahr einer psychischen und körperlichen Abhängigkeit. Beim Absetzen der Substanz kann es zu starken Entzugserscheinungen (z.B. Schweißausbrüche, Schlafstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Angstzustände, Panikattacken, Nervosität, Aggressivität) kommen, diese können mitunter lebensbedrohlich sein. Es kann zu einem Delirium mit Halluzinationen ähnlich wie beim Alkoholentzug kommen. Daher sollte die Substanz niemals abrupt abgesetzt werden, sondern die Dosis nach und nach verringert werden („ausschleichen“).
Aufgrund dieser Komplikationen sollte ein Entzug möglichst unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden!
Nachweisbarkeit
Im Urin kann GHB/GBL bis zu 12 Stunden nach der Einnahme nachgewiesen werden, im Blut bis zu 6 Stunden. Da die Substanz in CO2 und H2O zerfällt, ist sie auch nicht anhand ihrer Abbauprodukte nachzuweisen. Durch eine spezielle Haaranalyse im Fachlabor kann inzwischen mit hoher Wahrscheinlichkeit Konsum nachgewiesen werden, auch wenn der Vorfall länger zurück liegt (bis zu 6 Monate).
Daher gilt: Wenn du den Verdacht hast, man hat dir GHB/GBL unwissentlich verabreicht, gehe so schnell wie möglich zum Arzt!
Mischkonsum
Der Mischkonsum von unterschiedlichen Drogen ist grundsätzlich bedenklich und kann sogar lebensgefährlich sein. Die Risiken und gegenseitigen Wechselwirkungen lassen sich nicht abschätzen. Das Mischen von Drogen bedeutet immer eine extreme Belastung für Körper und Psyche. Die Gefahr für lebensbedrohliche Drogennotfälle ist extrem erhöht.
Bereits der Monokonsum von GHB/GBL kann (vor allem in höheren Dosierungen) Atemlähmungen evtl. mit Todesfolge hervorrufen. Beim Mischkonsum ist das Risiko um ein Vielfaches höher. Wir raten daher dringend vom Mischkonsum ab!
GHB/GBL + Alkohol: lebensgefährliche Kombination! Koma-ähnlicher Tiefschlaf, Übelkeit und Erbrechen, tödliche Atemdepression bzw. Atemstillstand.
GHB/GBL + Ecstasy: Erhöhte Herz-Kreislaufbelastung, Übelkeit & Erbrechen, Gefahr einer GHB/GBL- Überdosierung, da Ecstasy die sedierenden Wirkung von GHB /GBL unterdrückt.
GHB/GBL + Speed: Erhöhte Herz-Kreislaufbelastung, Gefahr einer GHB/GBL- Überdosierung, da Ecstasy die sedierenden Wirkung von GHB /GBL unterdrückt.
GHB/GBL + Ketamin: Extreme körperliche und psychische Belastung aufgrund sehr unterschiedlicher Wirkspektren; erhöhtes Risiko für tödlichen Atemstillstand!
GHB/GBL + Opiate: Stark erhöhtes Risiko für tödlichen Atemstillstand!
GHB/GBL + Benzodiazepine: schwere Kreislaufkomplikationen und komatöse Zustände können auftreten.
GHB/GBL + Antihistaminika (Medikamente gegen Allergien): schwere Kreislaufkomplikationen und komatöse Zustände können auftreten!
GHB/GBL + Poppers: starker Blutdruckabfall, Koma, tödliche Atemdepression.
GHB/GBL + Viagra: starker Blutdruckabfall, lebensbedrohliches Herz-Kreislaufversagen!
GHB/GBL + HIV Medikamente: epileptische Anfälle, Koma, tödliche Atemlähmung.
GHB/GBL + Milch: starke Übelkeit/ Erbrechen.
Weitere Infos u.a. zum Thema Mischkonsum findest du hier
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