Die derzeit am Drogenmarkt auftauchenden, psychoaktiv wirkenden, synthetischen Substanzen werden als Legal Highs oder Research Chemicals (RCs) bezeichnet. Die Begriffe sind nicht klar voneinander abgegrenzt und werden häufig nebeneinander verwendet. Neuerdings werden Legal-Highs und Research-Chemicals auch unter dem Sammelbegriff “Neue psychoaktive Substanzen” (NPS) zusammengefasst.
Unser neues Info-Booklet steht ab sofort zur Bestellung und zum download bereit, das NPS-Warnplakat gibt es hier als PDF (ca. 3 MB im Din-A3-Format) zum download. Eine aktuelle Übersicht zur Rechtslage ist unter legal-high-inhaltsstoffe.de einsehbar.
Was sind Legal-Highs?
Legal-Highs ist der Sammelbegriff für neue psychoaktiv wirksame Produkte, die von der Drogen-Gesetzgebung meist noch nicht erfasst sind. Sie werden in der Regel als Fertigprodukte verkauft und enthalten sog. Research Chemicals, psychoaktive Designer-Substanzen, als Wirkstoffe. Der Name Legal- Highs suggeriert den Konsumenten, dass es sich um legale Rauschmittel handelt. Der Grund für die Produktion dieser Substanzen liegt hauptsächlich darin, bestehende Gesetze zu umgehen.
Legal-Highs werden oft als vermeintlich legale Ersatzstoffe für herkömmliche, illegale Substanzen gewinnbringend vermarktet. Sie werden fälschlicherweise als zweckentfremdete Produkte angeboten, z.B. als „Badesalze“, „Düngerpillen” oder „Kräutermischungen“. Die Produkte erscheinen harmlos, enthalten jedoch psychoaktive oder ähnlich wirkende chemische Wirkstoffe, die auf den Verpackungen nicht ausgewiesen werden. Hier ist meist der Warnhinweis „nicht zum menschlichen Konsum bestimmt“ abgedruckt. Dennoch werden diese Produkte zu Rauschzwecken konsumiert.
Wie gefährlich sind Legal-Highs?
Der Konsum von Legal-Highs ist mit erheblichen Gesundheitsgefahren verbunden. Es kann zu lebensgefährlichen Vergiftungen kommen. Problematisch ist die fehlende Auflistung der Wirkstoffe auf der Verpackung – man kann nie genau wissen, welchen Wirkstoff man sich in welcher Konzentration zuführt. Zudem wird die Wirkstoff-Zusammensetzung eines Produktes von den Herstellern im Laufe der Zeit häufig verändert. Somit ist bei wiederholtem Konsum eines bestimmten Produktes nicht mit der gleichen Dosierung und der gewohnten Wirkung zu rechnen.
Durch Aufmachung und Vermarktung wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handele sich um professionelle Produkte, die keine gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffe enthalten. Zudem wiegt der teilweise nicht illegale Status von Legal-High-Produkten die Konsumenten häufig in falscher Sicherheit. Auch bei der legalen Produktion können Fehler auftreten und/oder Substanzen gestreckt werden. Ein vermeintlich legaler Status sagt nichts über die Gefährlichkeit der Substanzen aus. Es gibt für diese Produkte, die meist in Billiglaboren hergestellt werden, keinerlei Qualitätskontrollen.
Aktuelle Analyse-Resultate zeigen, dass es sich bei Legal-Highs häufig um ein Gemisch aus verschiedenen psychoaktiven Substanzen handelt. Somit kann bereits der Konsum eines einzigen Legal-High-Produktes Mischkonsum bedeuten und dies bringt unkalkulierbare Risiken mit sich.
Was sind Research-Chemicals?
Unter dem Begriff Research-Chemicals (Abkürzung RCs, früher Designerdrogen) versteht man zwei verschiedene Arten von chemischen, psychoaktiven Substanzen:
- Molekulare Abwandlungen von bereits vorhandenen, teilweise illegalen Substanzen oder
- Substanzen mit völlig neuen chemischen Strukturen
Bei RCs handelt es sich um synthetische Reinsubstanzen. Sie werden auch als sog. Forschungs-Chemikalien bezeichnet und sind meist Abfallprodukte aus der Pharmaforschung. Legal-Highs werden dagegen in der Regel als abgepackte Fertigprodukte angeboten. RCs sind die eigentlichen Inhaltsstoffe bzw. psychoaktiven Wirkstoffe, die in den Legal-High-Produkten enthalten sind.
Wie gefährlich sind „Research-Chemicals“?
Die meisten RCs sind noch weitgehend unerforscht. Es gibt kaum Informationen zu den psychoaktiven Wirkungen, zur Toxikologie und vor allem nicht zu den Langzeitrisiken.
Der aktuelle Wissensstand reduziert sich fast nur auf Berichte von Konsumenten.
Die Risiken, die der Konsum von RCs mit sich bringt, können möglicherweise um ein Vielfaches höher sein, als beim Konsum anderer psychoaktiver Substanzen.
Da diese anderen psychoaktiven Substanzen schon länger bekannt sind und dadurch mehr Informationen verfügbar sind, lassen sich die Folgewirkungen auch besser abschätzen.
Rechtlicher Status
Da viele Legal-High-Wirkstoffe noch nicht dem BtMG unterstellt sind, ist die rechtliche Situation momentan sehr unübersichtlich.
Kaum wird ein Wirkstoff nach dem BtMG verboten, taucht schon nach kurzer Zeit ein neuer psychoaktiver Wirkstoff am Drogenmarkt auf. Die Drogengesetzgebung hat kaum die Möglichkeit, schnell genug darauf zu reagieren und hinkt permanent hinterher.
Der Besitz von Legal-Highs bzw. Research-Chemicals, die (noch) nicht dem BtMG unterstellt sind, ist in Deutschland bislang nicht illegal. Bei Verkauf und Handel gelten jedoch andere Bestimmungen – wobei die rechtliche Situation momentan nicht klar geregelt ist. In der Vergangenheit unterlagen Research Chemicals dem Arzneimittelgesetz (AMG) und wurden als „bedenkliche Arzneimittel“ eingestuft, sofern beim Käufer Konsum beabsichtigt war.
Diese Praxis wurde jedoch vom Europäischen Gerichtshof für nicht rechtskräftig angesehen, da Research Chemicals neuerdings nicht mehr als Arzneimittel eingestuft werden, sondern als Stoffe, die einen Rauschzustand hervorrufen und dabei gesundheitsschädlich sind (Stand November 2014).
Eine aktuelle Übersicht zur Rechtslage ist unter legal-high-inhaltsstoffe.de einsehbar.
Klassifizierung
Grundsätzlich kann man bei den „Neuen psychoaktiven Substanzen“ (NPS) zwischen fünf Substanzklassen unterscheiden:
1. Synthetische Cannabinoide: Kräutermischungen, Spice und Co.
Substanz
Im Jahr 2005 tauchten erstmals sog. Räuchermischungen am Drogenmarkt auf. Hierbei handelt es sich um eine Zusammensetzung unterschiedlicher pflanzlicher und synthetischer Bestandteile. Jedoch sind in den seltensten Fällen in den Kräutermixturen tatsächlich die Inhaltsstoffe enthalten, die auf der Verpackung angegeben sind. Meist werden die Produkte zweckentfremdet als „Kräutermischung zur Raumluftaromatisierung“ angeboten. Das bekannteste Beispiel war das Produkt „Spice“. Es wurde von den Herstellern als legaler Cannabisersatz, bestehend aus einer Vielzahl exotischer Kräuter, gehandelt und war offiziell nur zum Verräuchern gedacht. Chemische Analysen haben ergeben, dass die Rauschwirkung nicht durch die auf der Packung angegebenen Kräuter hervorgerufen wird, sondern durch die Beimengung hochpotenter, synthetischer Cannabinoide.
Mittlerweile kommen immer wieder neue Kräutermischungen auf den Markt. Wird ein Hauptwirkstoff dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt, taucht innerhalb kürzester Zeit ein neues Produkt mit anderen Wirkstoffen auf, um gesetzliche Verbote zu umgehen.
Über die Legalität der Kräutermixturen lässt sich keine einheitliche Aussage machen. Manche der Inhaltsstoffe sind bereits im BtMG aufgeführt, andere wiederum noch nicht.
Generell gilt: Ein vermeintlich legaler Status sagt nichts über die Gefährlichkeit eines Produktes aus!
Wirkung
Synthetische Cannabinoide ähneln in ihrer Wirkweise Tetrahydrocannabinol, dem Cannabis-Wirkstoff. Somit ist die Wirkung dem Cannabis-Rausch sehr ähnlich. Allerdings wird der Rauschzustand oftmals als belastend und anstrengend beschrieben. Es kann zu starken Beeinträchtigungen kommen, die oft noch an den Folgetagen zu spüren sind. Daher ist das Führen von Fahrzeugen oder Maschinen während und nach dem Rausch erheblich eingeschränkt. Zu den Nebenwirkungen zählen Kreislaufbeschwerden, Mundtrockenheit, Übelkeit, Schweißausbrüche, Bluthochdruck, Brustschmerzen, unerwünschte Halluzinationen, psychotische Zustände, Panikattacken, Herzrasen und Herzrhythmusstörungen bis hin zur Bewusstlosigkeit. Die Nachwirkungen können bis zu einigen Tagen anhalten, z.B. körperliche Erschöpfung, Appetitlosigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Gedächtnislücken, Taubheitsgefühle in den Fingern und starke Kopfschmerzen. Bei einigen Konsumenten sind nach dem Konsum von Kräutermischungen schwere Vergiftungen mit Kreislaufzusammenbrüchen aufgetreten, die notfallmedizinisch behandelt werden mussten.
Risiken
Bislang gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse über akute oder langfristige gesundheitliche Folgewirkungen. Synthetische Cannabinoide sind bislang noch völlig unerforscht. Regelmäßiger Konsum kann zu einer raschen Toleranzentwicklung führen, d.h. um die erwünschte Wirkung zu erzielen, muss die Dosis gesteigert werden. Zudem sollen synthetische Cannabinoide ein starkes Abhängigkeitspotential besitzen.
Die hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide (ca. viermal so stark wie der Cannabis-Wirkstoff THC) sowie die schwankende Wirkstoffkonzentration der Inhaltsstoffe bergen das Risiko von Überdosierungen und unkalkulierbaren Wechselwirkungen.
Nicht selten verändern die Hersteller im Zeitverlauf die Rezepturen, so dass man bei wiederholtem Konsum eines bestimmten Produktes nicht mit der gewohnten Wirkung rechnen kann. Es gibt für diese Kräutermischungen keinerlei Qualitätskontrollen!
Problematisch ist außerdem, dass die den Kräutermischungen beigemengten chemischen Cannabinoide nicht immer am Pflanzenmaterial haften bleiben und sich im Laufe der Zeit in der Verpackung absetzen. Dieser hochkonzentrierte Bodensatz (die letzte Konsumeinheit) kann gefährliche Überdosierungen zur Folge haben.
Ferner weisen Studien darauf hin, dass synthetische Cannabinoide mit akuten Psychosen im Zusammenhang stehen und die Verschlimmerung von psychotischen Störungen unter besonders anfälligen Personengruppen zur Folge haben können.
Das Rauchen von Kräutermischungen – selbst ohne enthaltene Chemikalien – kann ebenso gesundheitsschädlich sein wie das Rauchen von Tabak-Zigaretten, da beim Abbrennen von Rauchwaren aller Art giftige Zersetzungsprodukte entstehen.
Generell stehen synthetische Cannabinoide unter Verdacht, gesundheitsschädlicher zu sein als herkömmliche Cannabis-Produkte. Es gibt erste Hinweise auf ein krebserregendes Potential und möglicherweise können sie auch Organe schädigen.
2. Synthetische Cathinone: z.B. Mephedron, Methylon, MDPV
Mephedron (4-Methylmethcathinon, 4-MMC)
Mephedron gehört innerhalb der Gruppe der Amphetamine zu den Cathinon-Derivaten. Es wird als Pulver, als Kapsel oder als Tablette verkauft. Auf dem Schwarzmarkt und über das Internet wird es oft als sog. „Badesalz“ angeboten.
Der Begriff „Badesalz“ wird in Internet-Shops oft als Sammelbegriff für unterschiedlich wirkende Substanzen verwendet. Vorsicht: „Badesalz“ ist jedoch nicht gleich „Badesalz“.
Als Stimulans/ Entaktogen erzeugt Mephedron starke Euphorie, gesteigerten Rededrang, klares Denken, erhöhte Leistungsfähigkeit und veränderte Sinneswahrnehmungen. Das Bedürfnis nach Essen und Schlaf wird unterdrückt. Ebenso können verschiedene unerwünschte Effekte auftreten: Mundtrockenheit, eine starke Erhöhung des Blutdruckes, Anstieg der Körpertemperatur, Herzrasen, Hyperaktivität, ein unangenehmes Kältegefühl und beklemmendes Gefühl in der Herzgegend, Angstzustände sowie Paranoia. Es besteht meist ein starker, unkontrollierter Drang zum Nachlegen (Craving).
Häufiger und hochdosierter Konsum von Mephedron kann Durchblutungsstörungen hervorrufen. Diese können zu blauen Ellbogen, Knien und Lippen führen.
In hohen Dosen sind psychotische Reaktionen und Wahnvorstellungen möglich.
Nach häufigem Konsum gibt es Berichte von anhaltender depressiver Verstimmung (über den üblichen ein/zwei Tage dauernden Zeitraum eines typischen „MDMA-Hangovers“ hinaus).
Bei langfristigem und regelmäßigem Konsum ist eine Verschlechterung der Konzentration und der Gedächtnisleistung möglich. Zudem wird Mephedron ein hohes psychisches Abhängigkeitspotential nachgesagt.
Es gibt kaum gesicherte Erkenntnisse über Wirkmechanismen, Giftigkeit und mögliche Langzeitfolgen. Der aktuelle Wissensstand basiert lediglich auf Konsumentenberichten.
Mephedron ist seit 2010 als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft.
Methylon (MDMC, bk-MDMA)
Methylon wird als gelbliche Flüssigkeit oder weißes Pulver angeboten und gehört wie Mephedron zu den Cathinon-Derivaten. Es hat eine MDMA-ähnliche Wirkung, fördert die Kommunikation und macht euphorisch. Bei Wirkungseintritt überwiegen anregende Effekte (beschleunigter Herzschlag, Unruhe, Hitzewallungen, Schwitzen). Konsumentenberichten zufolge kommt es zu einem angenehmen Gefühl der Zufriedenheit, ruhiger Euphorie, Gelassenheit und Entspannung. Mögliche Nebenwirkungen sind Erweiterung der Pupillen, Kieferspannen, Erschöpfung der Serotonin-Reserven, vermehrtes Schwitzen und infolgedessen Dehydration
In hohen Dosen stehen die stimulierenden Effekte im Vordergrund. Es kommt zu psychischer Unruhe, beschleunigtem Herzschlag, erhöhtem Blutdruck bis hin zu Rastlosigkeit und Paranoia. Darüber hinaus ist das Auftreten von Augenzittern, Verkrampfungen der Kaumuskeln und Zuckungen der Gesichtsmuskeln wahrscheinlich.
Zu den langfristigen Nebenwirkungen von Methylon ist aufgrund mangelnder Langzeitstudien nichts bekannt. Es ist anzunehmen, dass Methylon, genau wie MDMA, eine starke Belastung für Herz, Leber und Nieren darstellt.
Seit 2012 unterliegt Methylon dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
MDPV (Methylendioxypyrovaleron)
MDPV ist eine hochpotente, psychotrope Substanz, die als Noradrenalin-Dopamin-Wiederaufnahmehemmer wirkt. Es ist ein körner- oder puderartiges Pulver von weißer bis leicht bräunlicher Farbe und gehört zu den sog. Research Chemicals.
Vor allem seit dem Verbot von Mephedron ist es verstärkt im Umlauf. MDPV wird zum einen im Internet – getarnt als vermeintliches „Badesalz“ – angeboten. Zum anderen ist MDPV als Streckmittel in Ecstasy-Pillen, Speed und Kokain-Pulver zu finden. Vom chemischen Aufbau her ist MDPV dem MDMA ähnlich. Die Wirkung hingegen ähnelt mehr der von Amphetamin, Methylphenidat („Ritalin“) oder Kokain. Es führt zu starker Euphorie, gesteigertem Rededrang, erhöhter Leistungsfähigkeit und veränderten Sinneswahrnehmungen.
Auf physischer Ebene kommt es zu einer Erhöhung des Herzschlags und des Blutdrucks, Herzrasen, einem unangenehmen Kältegefühl und einem beklemmenden Gefühl in der Herzgegend. Das Bedürfnis nach Essen und Schlaf wird unterdrückt.
Auf psychischer Ebene treten Unruhezustände, Nervosität und Hyperaktivität auf.
Die Wirkung ist stark dosisabhängig. In höheren Dosierungen kann es zu Panikattacken, Wahnvorstellungen und Paranoia kommen. Es besteht zusätzlich ein starker Drang zum Nachlegen (Craving). Außerdem kann sich eine psychische Abhängigkeit entwickeln.
Es gibt bisher keine genauen Kenntnisse über die Langzeitfolgen von MDPV.
Seit 2012 ist MDPV dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt.
3. Phenethylamine: z.B. PMA/ PMMA, 4-MA, NBOMe-Derivate
PMA (Para-Methoxyamphetamin/ PMMA (Para-Methoxymetamphetamin)
PMA und das chemisch eng verwandte PMMA sind Amphetaminderivate. In der Regel werden sie als Tabletten oder in Pulverform gehandelt und oftmals als vermeintliches Ecstasy verkauft.
In geringer Dosierung soll PMA/PMMA eine MDMA-ähnliche Wirkung haben, jedoch ohne den entaktogenen, d.h. den die Empathie steigernden Effekt. In höherer Dosierung ruft PMA/PMMA Symptome hervor, die einem stärkeren Alkoholrausch gleichen.
Bei gleicher Dosierung ist PMA/PMMA jedoch sehr viel toxischer als MDMA. Nach dem Konsum größerer Mengen PMA/PMMA können Herzrhythmusstörungen und Krampfanfälle auftreten. Höhere Dosierungen verursachen einen sehr starken Anstieg des Blutdrucks und der Körpertemperatur. Rasender Puls und schneller Herzschlag können die Folge sein. Es kann zu Muskelkrämpfen, Übelkeit, Erbrechen und inneren Blutungen kommen. Bei Körpertemperatur über 40 Grad Celsius können Hirnzellen geschädigt werden. Betroffene fallen ins Koma, aus dem sie nicht wieder erwachen und versterben im Schnitt zwischen 6 und 24 Stunden an allgemeinem Organversagen.
Über Langzeitfolgen nach chronischem Konsum von PMA/PMMA ist sehr wenig bekannt.
Im Vergleich zu MDMA treten die psychoaktiven Wirkungen von PMA/PMMA verzögert ein. Es dauert mindestens eine Stunde bis erste Effekte spürbar sind. Viele Konsumenten nehmen deshalb an, eine zu geringe Dosis genommen zu haben, so dass häufig „nachgelegt“ wird, um die erwünschte Wirkung zu erzielen. Gefährliche oder sogar tödliche Überdosierungen können hierbei die Folge sein.
Achtung: Der Konsum von PMA/PMMA kann tödlich enden. Die Spanne zwischen einer „normalen“ Dosis und einer Überdosierung ist sehr klein. Die Gefahr einer Überdosierung ist somit sehr hoch. Im Zusammenhang mit PMA/PMMA gab es europaweit bereits mehrere Todesfälle!
PMA und PMMA unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
4-MA (4-Methylamphetamin)
4-MA ist ein synthetisches Phenethylamin und eng mit Amphetamin verwandt. Vertrieben wird 4-MA als weißes Pulver oder als weiß bis weiß-gelbliche Paste.
4-MA wird allerdings auch in Flüssigkeiten nachgewiesen und zu einem geringeren Grad in Tabletten bzw. Pillen. Es bewirkt – ähnlich wie MDMA – eine Ausschüttung der Neurotransmitter Dopamin, Noradrenalin und Serotonin. Auch die Wirkung ist MDMA-ähnlich, d.h. euphorische Effekte sind wahrscheinlich. Die Antriebssteigerung ist jedoch vergleichsweise stark und eher mit Amphetamin vergleichbar. 4-MA wirkt vermutlich schon in sehr geringen Dosen.
4-MA wird oft als „Speed-Ersatz“ bzw. Amphetamin verkauft. Gelegentlich taucht es auch in Ecstasy-Pillen auf. Hierbei kann es zu gefährlichen Verwechslungen kommen, da Konsumenten nicht wissen, welche Substanz sie einnehmen. Zu den Nebenwirkungen zählen Überhitzung, erhöhter Blutdruck, Appetitverlust, Übelkeit, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, paranoide Zustände und Angstzustände sowie Depressionen.
Achtung: Der Konsum von 4-MA kann tödlich enden. Bei 4-MA handelt es sich um eine unerforschte Substanz, über die keine Langzeitstudien vorliegen und die im Verdacht steht, sehr stark neurotoxisch zu sein.
Im Zusammenhang mit 4-MA gab es europaweit bereits mehrere Todesfälle!
NBOMe-Derivate (z.B. 25I-NBOMe, 25B-NBOMe, 25C-NBOMe)
25I-NBOMe, 25B-NBOMe und 25C-NBOMe sind hochpotente, halluzinogene Derivate (Abkömmlinge) der Phenethylamine 2C-I, 2C-B und 2C-C. Meist werden sie ähnlich wie LSD (Vorsicht, Verwechslungsgefahr!) auf Blotter-Papier (Filz), manchmal als pure Chemikalie (Reinsubstanz) angeboten. NBOMe-Derivate sollen im Unterschied zu LSD einen bitteren Geschmack haben.
Generell sind NBOMe-Substanzen aufgrund ihrer starken psychedelischen Wirkung sehr schwer zu dosieren (im Mikrogramm-Bereich!) und aufgrund des Kontrollverlustes als Partydroge völlig ungeeignet.
Die Sinneswahrnehmungen werden intensiviert und verfremdet, das Raum-Zeit-Empfinden ist gestört. Stimmung und Gefühle können sich abrupt verändern und ins Negative umschlagen. Konsumenten-Berichten zufolge kommt es zur Loslösung vom eigenen Körper und/ oder Ich-Auflösung. Zudem kann der Konsum von Stoffen der NBOMe-Gruppe psychische Störungen mit Symptomen wie Realitätsverlust und Wahnvorstellungen auslösen.
Phenethylamine wirken sehr stark auf das Herz-Kreislauf-System, wodurch Überdosierungen auch auf körperlicher Ebene lebensbedrohliche Konsequenzen haben können. In höheren Dosen kann es zu einem massiven Anstieg der Herzfrequenz, der Körpertemperatur und des Blutdrucks kommen. Krampfanfälle sind möglich. Da die Substanzen bisher kaum erforscht sind, gibt es keinerlei Erkenntnisse zu den Langzeitschäden.
Achtung: Der Konsum von NBOMe-Derivaten kann tödlich enden. Nach Überdosierungen im Zusammenhang mit NBOMe-Substanzen sind bereits Todesfälle aufgetreten!
25I-NBOMe wurde im November 2014 ins BtMG aufgenommen und ist somit eine illegale Substanz (Stand November 2014).
4. Piperazine (z.B. M-CPP, TFMPP, BZP)
M-CPP (Meta-Chlorphenylpiperazin)
M-CPP ist ein Piperazin-Derivat in Pulverform und wird häufig als Ecstasy in Pillenform verkauft. Es bindet ebenso wie MDMA an Serotonin-Rezeptoren und hat daher eine Ecstasy-ähnliche Wirkung. Die psychoaktive Wirkung ist jedoch vergleichsweise schwach ausgeprägt. Dies zeigt sich in leichten Glücksgefühlen und einer Veränderung der Wahrnehmung.
Allerdings kommen häufig unangenehme Begleiterscheinungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Nierenschmerzen, Nervosität und Schweratmigkeit hinzu. Nicht selten leiden die Konsumenten an einer mehrere Tage andauernden, starken Ab- und Niedergeschlagenheit. M-CPP kann den psychischen Zustand eines Konsumenten längerfristig verändern: Depressionen oder auch Angstzustände sind mögliche Spätfolgen. Der Urin verfärbt sich nach Einnahme von M-CPP oft für mehrere Tage rostbraun.
Achtung: Gleichzeitiger Konsum von M-CPP und MDMA kann zu Krampfanfällen führen!
M-CPP fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
TFMPP (Trifluormethylphenylpiperazin)
TFMPP wird meist in Pulverform angeboten und ist genauso wie M-CPP ein Phenylpiperazin. Die Effekte von TFMPP ähneln jenen von MDMA, wobei die Wirkung stark dosisabhängig ist: Niedrig dosiert ist vor allem eine entaktogene Wirkung bemerkbar.
In hohen Dosen treten LSD-ähnliche Halluzinationen auf. Ferner kann es unter Umständen zu einer tödlichen Atemdepression kommen. Häufig werden unangenehme Nebeneffekte wie hoher Blutdruck, Herzrasen, Erhöhung der Körpertemperatur, motorische Unruhe hervorgerufen. Da die Wirkung verzögert eintritt, besteht die Gefahr, dass nachgelegt und eine sehr hohe TFMPP-Dosis eingenommen wird.
Achtung: Der Konsum von TFMPP hemmt die Aufnahme von Alkohol. Es dauert länger, bis dieser im Körper verstoffwechselt wird, weshalb eine lebensbedrohliche Alkoholvergiftung möglich ist.
TFMPP unterliegt seit 2012 dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
BZP (Benzylpiperazin)
BZP gehört ebenfalls zur Stoffgruppe der Piperazine und ist in Pulver- oder Pillenform erhältlich. In der Regel wird es geschluckt, in seltenen Fällen gesnieft.
Die Wirkung von BZP ist mit der von MDMA vergleichbar, wird jedoch von Konsumenten als schwächer beschrieben. Die Substanz bewirkt eine erhöhte Ausschüttung der körpereigenen Stoffe Dopamin und Noradrenalin.
Während des Rausches kann es zu Ruhelosigkeit, Hypernervosität, vermindertem Schlafbedürfnis, Angst, erhöhter Herzfrequenz, Kopfschmerzen, Erbrechen, Verwirrtheit und gesteigerter Aggression kommen. Nach Abklingen der Wirkung treten häufig Nierenschmerzen auf.
Achtung: Bei Überdosierung kann es zu einem massiven, lebensbedrohlichen Anstieg der Herzfrequenz und des Blutdrucks kommen. Krampfanfälle sind möglich.
Da die Substanz bisher kaum erforscht ist, gibt es keinerlei Erkenntnisse zu den Langzeitschäden.
BZP fällt seit 2008 unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
5. Tryptamine (z.B. DMT, 5-MeO-DMT)
DMT (N,N-Dimethyltryptamin) und 5-MeO-DMT (5-Methoxy-N,N-Dimethyltryptamin)
DMT und 5-MeO-DMT sind sog. Tryptamin-Alkaloide mit stark halluzinogener Wirkung. Beide Wirkstoffe kommen in etlichen Pflanzen vor, werden jedoch auch synthetisch hergestellt.
Meist wird DMT als sog. Changa (Extrakt aus DMT-haltigen Pflanzen) geraucht oder als weiß-gelbliche kristalline Substanz geschnupft. Bei oraler Einnahme als sog. Ayahuyasca (einem schamanischen Kräutertrank aus Südamerika) ist es nur in Kombination mit MAO-Hemmern wirksam.
5-MeO-DMT ist vorwiegend in kristalliner Form im Umlauf und hat im Vergleich zu DMT eine deutlich potentere Wirkung. Vorsicht: Es besteht Verwechslungs- und folglich Überdosierungsgefahr!
Beim DMT-Konsum kommt es häufig zu Übelkeit und Erbrechen. Weitere Nebenwirkungen sind ein Anstieg der Herzfrequenz, beschleunigtes Atmen, erhöhter Blutdruck, Pupillenerweiterung, vermehrter Speichelfluss, Zittern, Unruhe und Kopfschmerzen sowie Bewegungsstörungen. Das Risiko beim Konsum von DMT liegt vor allem im psychischen Bereich: Panik, Angstzustände und „Bad Trips“ sind möglich. Die starken Wahrnehmungsveränderungen, die Trennung von Körper und Geist und die Auflösung der eigenen Identität sowie Nahtoderfahrungen können von Konsumenten als sehr belastend und traumatisch erlebt werden. Zudem kann DMT psychische Störungen, wie depressive Verstimmungen, Wahnvorstellungen und Realitätsverlust auslösen. Dies gilt v.a. bei häufigem Konsum und bei dafür leicht anfälligen Personen.
Achtung: DMT und dessen Abkömmlinge (z.B. 5-MeO-DMT) führen zu starkem Kontrollverlust!
DMT wird in Deutschland als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft.
Minimalregeln zur Risikominderung
Die nachfolgenden Informationen sind keine Aufforderung oder Anleitung Drogen zu konsumieren und dürfen keinesfalls als solche missverstanden werden.
Es gibt grundsätzlich keinen „risikofreien Konsum“ von psychoaktiven Substanzen. Wer gesund leben und diese Risiken vermeiden will, der verzichtet auf Drogen!
Aufgrund der sehr riskanten und unkalkulierbaren Nebenwirkungen sind im Zusammenhang mit „Neuen psychoaktiven Substanzen“ (NPS) bereits Todesfälle aufgetreten. Wir raten definitiv vom Konsum ab!
- Beachte, dass Produkte mit selben Namen oft schwankende Wirkstoffkonzentrationen haben oder sogar völlig unterschiedliche Wirkstoffe beinhalten. Somit können Wirkungen und Nebenwirkungen auch völlig unterschiedlich ausfallen.
- Informiere dich so ausführlich wie möglich über eine neue Substanz, bevor du sie konsumierst.
Vermeide das Experimentieren mit Drogen, wenn es dir körperlich und/oder psychisch nicht gut geht. - Einige Produkte sind schon in niedrigen Mengen hochwirksam. Deshalb dosiere so niedrig wie möglich und vermeide jegliches Nachlegen!
- Die Wirkspektren vieler NPS sind noch nicht ausreichend erforscht. Solltest du unerwartete (Neben)-Wirkungen spüren, konsumiere keinesfalls weiter.
- Mischkonsum ist wegen der unkalkulierbaren und noch unbekannten Wechselwirkungen sehr riskant. Verzichte darauf!
- Konsumiere nie alleine! Am besten in Anwesenheit einer vertrauten Person, die über dich und deinen Konsum Bescheid weiß und im Falle eines Notfalls Hilfe holen kann.
- Verwende bei nasalem Konsum immer eigene „Ziehröhrchen“, um Ansteckung mit Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis C) zu vermeiden.
- Der Konsum sog. „Badesalze“ trocknet den Körper aus. Deshalb Trinken nicht vergessen, aber keinen Alkohol! Unter Einfluss von „Badesalzen“ ist die Alkohol-Wirkung kaum spürbar. Es besteht die Gefahr einer Alkoholvergiftung.
- Nach dem Konsum von psychoaktiven Substanzen gilt: Hände weg vom Steuer!
- Lege regelmäßige Konsumpausen ein (4-6 Wochen), um einer Toleranzentwicklung (ständige Dosissteigerung, um die gewünschte Wirkung zu erzielen) und einer Abhängigkeit vorzubeugen.
Bei starken körperlichen Nebenwirkungen wie Schmerzen im Brustbereich, Taubheitsgefühl in Armen und Beinen, Herzrhythmusstörungen, Kreislaufversagen oder akuten Vergiftungserscheinungen (z.B. Erbrechen, Bewusstlosigkeit) sofort den Notarzt (112) rufen und Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten. Ärzte unterliegen der Schweigepflicht!
Personen mit Panikattacken und psychotischen Zuständen (z.B. Wahnvorstellungen, Halluzinationen) keinesfalls alleine lassen. Im Zweifelsfall immer den Notarzt (112) verständigen!
Weiterführende Informationen zu „Neuen psychoaktiven Substanzen“ (NPS) auch unter:
legalhighs.mindzone.info sowie
researchchemicals.mindzone.info
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