Substanz
Bei Räucher- bzw. Kräutermischungen handelt es sich um eine Zusammensetzung unterschiedlicher pflanzlicher und synthetischer Bestandteile. Die Hersteller bewerben die Produkte mit rein natürlichen Inhaltsstoffen, wie z. B. blaue Lotusblume und sibirischer Löwenschwanz. Die derzeit bekanntesten Produkte auf dem Markt sind u. a.: Lava Red, Monkees go bananas, Bonzai, Jamaican Gold, Forest Green und Maya.
In Internet- und Headshops werden die Produkte als vermeintlich legal und gesundheitlich unbedenklich angepriesen. Jedoch ist in den seltensten Fällen in den bunten Päckchen tatsächlich das drin, was darauf steht.
Die Produkte werden von den Herstellern zweckentfremdet als „Räuchermischung zur Raumluftaromatisierung“ angeboten. Auf der Verpackung ist meist ein Warnhinweis abgedruckt: „nicht zum menschlichen Konsum geeignet“!
Somit versuchen die Hersteller, den eigentlichen Zweck – nämlich den Konsum als psychoaktive Substanz – zu verbergen bzw. sich vor eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen.
Das Angebot an Räuchermischungen ist mittlerweile sehr groß. Seit dem Spice-Verbot im Januar 2009 tauchen ständig neue Räuchermischungen unter verschiedenen Handelsnamen auf. Kaum werden die Hauptwirkstoffe einer Räuchermischung dem BtMG unterstellt, taucht schon ein neues Produkt am Markt auf. Dabei reicht oftmals eine winzige Änderung in der Molekülstruktur der einzelnen Wirkstoffe aus, um gesetzliche Verbote zu umgehen.
Wirkung
Die Wirkung wird im Allgemeinen als Cannabis ähnlich beschrieben, die aber in Intensität und Dauer von Räuchermischung zu Räuchermischung unterschiedlich sein kann. Die Rauschwirkung wird von Konsumenten oftmals als belastend und anstrengend beschrieben, mit starken Beeinträchtigungen, die oft noch an den Folgetagen zu spüren sind. Das Führen von Fahrzeugen oder Maschinen ist daher während und nach dem Rausch erheblich eingeschränkt.
Zu den Nebenwirkungen zählen Kreislaufbeschwerden, Mundtrockenheit, Schweißausbrüche, unerwünschte Halluzinationen, Panikattacken, Herzrasen und Herzrhythmusstörungen bis hin zur Bewusstlosigkeit. Die Nachwirkungen können bis zu einigen Tagen anhalten, wie z. B. Appetitlosigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Wahrnehmungsstörungen und starke Kopfschmerzen.
Aufgrund der vielen unterschiedlichen Substanzen, die in den Räuchermischungen enthalten sein können, lassen sich die Nebenwirkungen nicht allgemeingültig beschreiben.
Es wurden bereits Fälle bekannt, in denen es nach dem Konsum von Räuchermischungen zu schweren Intoxikationen kam. Konsumenten mussten u. a. wegen Kreislaufversagen in Krankenhäusern notfallmedizinisch behandelt werden.
Risiken
Chemische Analysen haben ergeben, dass die Rauschwirkung diverser Räuchermixturen nicht durch die auf der Packung angegebenen Kräuter hervorgerufen wird, sondern durch die Beimengung synthetischer Cannabinoide. Diese synthetischen Cannabinoide haben eine hohe Wirksamkeit: in etwa bis zu hundertmal potenter als der Cannabis-Wirkstoff THC.
Zudem kann in den Räuchermischungen die Wirkstoffkonzentration erheblich schwanken. Somit besteht für Konsumenten das Risiko, gefährliche Überdosierungen und unkalkulierbare Wechselwirkungen zu erleiden.
Nicht selten ändern die Hersteller im Zeitverlauf die Produkt-Rezepturen. Konsumenten können dann auch bei wiederholtem Konsum eines bestimmten Produktes nicht mit der gleichen Dosierung und der gewohnten Wirkung rechnen. Auch können jederzeit ähnliche Produkte (z. B. in gleicher Verpackung) mit noch völlig unbekannten Inhaltsstoffen auf den Markt kommen.
Ebenfalls problematisch ist das Absetzen der Wirkstoffe in der Verpackung (Ansammlung eines “Bodensatzes”). Dies erklärt ein nicht selten auftretendes Phänomen im Zusammenhang mit dem Konsum von “Legal-Highs”: der Konsument erlebt einige Male einen angenehmen Rausch und dann beim Konsumieren der noch verbliebenen Restmenge in der Verpackung (bei gleicher Konsummenge) eine Überdosierung mit sehr unangenehmen Nebenwirkungen.
Das größte Risiko neben der Überdosierung liegt allerdings in den noch unerforschten Langzeitrisiken der Substanzen, da fast alle noch nie auf ihre Giftigkeit für den Menschen untersucht wurden. Wer Räuchermischungen raucht, macht sich im Prinzip zum Versuchskaninchen!
Auch die gängige Meinung, dass Räuchermischungen wegen der pflanzlichen Inhaltsstoffe nicht schädlich sein können, ist falsch. Beim Rauchen von Räuchermischungen – mal abgesehen von den enthaltenen Chemikalien – können ebenso gesundheitsschädliche Stoffe entstehen. Denn beim Abbrennen aller Arten von Rauchwaren kommt es zur Freisetzung von chemischen Zersetzungsprodukten, die von unterschiedlichster Giftigkeit sind. Das Einatmen des Rauchs von Kräuterzigaretten – auch wenn sie keine psychoaktiven Wirkstoffe enthalten – ist keinesfalls „weniger schädlich“ als jener von Tabak-Zigaretten.
Für Räuchermischungen gilt generell: ein legaler Status sagt nichts über die Gefährlichkeit der Produkte aus. Es gibt für diese Produkte keinerlei Qualitätskontrollen.
Mischkonsum
Räuchermischungen stellen eine Art von Mischkonsum dar. Die Kombination zweier oder mehrerer Substanzen kann zu besonders starken Belastungen für Körper und Psyche führen und das Risiko für lebensbedrohliche Drogennotfälle erhöhen.
Die Wirkung, die eine Kombination von zwei oder mehreren Substanzen auslöst, ist schwer einzuschätzen und kann sich in gefährlicher Weise wechselseitig beeinflussen. Je nach Substanz potenzieren oder verstärken sich die jeweiligen Effekte mitunter erheblich und man geht dabei ein unkalkulierbares Risiko ein.
Wir raten generell vom Konsum von Räuchermischungen ab. Bei Fragen oder Problemen kannst du dich an das mindzone-Team wenden. Unter beratung.mindzone.info beraten wir anonym, vertraulich und kostenlos.
Rechtlicher Status
Im Bereich der Räuchermischungen ist die Rechtslage momentan sehr unübersichtlich. Manche der Inhaltsstoffe sind bereits im BtMG aufgeführt, andere wiederum noch nicht. Generell gilt:
Beim Kauf von Räuchermischungen, deren Wirkstoffe dem BtMG unterstellt sind, riskiert man immer einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, auch wenn der eigentlich wirksame Inhaltsstoff nicht auf der Verpackung deklariert sein sollte und man somit vielleicht unwissentlich ein schon verbotenes Produkt erworben hat.
Der Erwerb einer Räuchermischung zu Konsumzwecken kann immer einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) darstellen, da die enthaltenen Wirkstoffe als bedenkliche Arzneimittel eingestuft werden. Einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz begeht man auch, wenn die enthaltene Substanz (noch) nicht im BtMG aufgeführt ist.