Substanz
BZP gehört zur Stoffgruppe der Piperazine und ist in Pulver- oder Pillenform erhältlich. In der Regel wird es geschluckt, in seltenen Fällen gesnieft. Auf dem Schwarzmarkt ist BZP häufig in Form von vermeintlichen Ecstasy-Pillen im Umlauf, deren Wirkstoff eigentlich MDMA sein sollte. Als Droge ist BZP unter den Namen A2, Frenzy oder Nemesis bekannt.
Wirkung
Die Wirkung von BZP ist mit der von MDMA vergleichbar, wird jedoch von Konsumenten als schwächer beschrieben. Die Substanz bewirkt eine erhöhte Ausschüttung der körpereigenen Stoffe Dopamin und Noradrenalin.
Während des Rausches kann es zu Ruhelosigkeit, Hypernervosität, vermindertem Schlafbedürfnis, Angst, erhöhter Herzfrequenz, Kopfschmerzen, Erbrechen, Verwirrtheit und gesteigerter Aggression kommen. Nach Abklingen der Wirkung treten häufig Magenprobleme / Verdauungsstörungen und Nierenschmerzen auf. Desweiteren können Schlafstörungen, Verwirrtheit und depressive Verstimmungen auftreten, die unter Umständen zeitweilig bestehen bleiben.
Risiken
Eine zu hohe Dosis kann zu Schwindel, Krampfanfällen, Zittern, Schweißausbrüchen, Kollaps und Psychosen führen. Bei Überdosierung kann es zu einem massiven Anstieg der Herzfrequenz und des Blutdrucks kommen. Außerdem sind lebensbedrohliche Komplikationen, wie Atemstillstand und Nierenversagen möglich.
Da die Substanz bisher kaum erforscht ist, gibt es keinerlei gesicherte und zuverlässige Erkenntnisse zu möglichen Langzeitschäden. Vom Konsum wird strikt abgeraten!
Rechtlicher Status
BZP fällt in Deutschland seit 2008 unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!
Nachweisbarkeit
Mit den gegenwärtig verfügbaren Urintests kann A2/BZP nicht nachgewiesen werden.
Mischkonsum
Von Mischkonsum ist grundsätzlich abzuraten. Vor allem die Kombination von A2/BZP mit Ecstasy (MDMA) kann zu einer lebensbedrohlichen Erhöhung von Herzschlag und Blutdruck führen.