Naturdrogen sind alles andere als harmlos!
Als Naturdrogen werden Pflanzen mit psychoaktiven Inhaltsstoffen bezeichnet. Der Begriff Naturdroge ist dabei jedoch irreführend. Die pflanzliche Herkunft bedeutet nicht, dass es sich bei diesen Drogen um harmlose Substanzen handelt. Genau das Gegenteil ist der Fall. Der Konsum von Naturdrogen ist mit großen Risiken verbunden. Einerseits ist die Wirkung völlig unkalkulierbar, da der Wirkstoff-Gehalt der pflanzlichen Inhaltsstoffe sehr stark schwanken kann. Dieser hängt u. a. vom Standort der Pflanzen und den jeweiligen Bodenbedingungen ab.
Andererseits kann die Wirkung bei jedem Menschen völlig unterschiedlich ausfallen – je nach Gewicht und körperlicher Verfassung des Einzelnen. Zudem enthalten die meisten Naturdrogen hochwirksame Gifte, die bereits in geringen Mengen tödlich wirken können. Vorsicht Lebensgefahr!
Neben dem Risiko sich zu vergiften oder sich im Rausch zu verletzen, können Naturdrogen aufgrund ihrer meist halluzinogenen Wirkung vor allem die Psyche negativ beeinflussen. Daher besteht bei Naturdrogen-Konsumenten je nach Veranlagung grundsätzlich die Gefahr, eine Psychose oder andere psychische Erkrankungen zu entwickeln.
Gefährliche Überdosierungen und Wechselwirkungen sind bei Naturdrogen grundsätzlich nie auszuschließen. Hinzu kommt, dass die gesundheitlichen Risiken und Langzeitfolgen von Naturdrogen bislang weitgehend unerforscht sind.
Das solltest du über Naturdrogen wissen:
Zahlreiche Internetshops versuchen Naturdrogen möglichst gewinnbringend zu vermarkten. Hier ist Vorsicht geboten. Das gilt besonders für Produkte, die viel versprechend beworben und angepriesen werden. Deren Inhaltstoffe und Wirkungen werden kaum kontrolliert. Einen risikofreien Rausch durch Naturdrogen gibt es nicht!
Bei Fragen oder Problemen kannst du dich an das mindzone-Team wenden. Unter beratung.mindzone.info beraten wir anonym, vertraulich und kostenlos.
Einige der hier aufgelisteten Substanzen fallen unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Du solltest dir bewusst sein, dass Herstellung, Handel, Erwerb, Besitz sowie die Abgabe von illegalen Drogen strafbare Handlungen sind.
Einige der hier aufgelisteten Substanzen fallen unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Du solltest dir bewusst sein, dass Herstellung, Handel, Erwerb, Besitz sowie die Abgabe von illegalen Drogen strafbare Handlungen sind.
Falls es jemandem nicht gut geht und sein/ihr gesundheitlicher Zustand nicht richtig eingeschätzt werden kann, immer einen Notarzt (112) rufen – da bleiben bis der Arzt oder die Ärztin eintrifft und mitteilen, was und wie viel die betroffene Person konsumiert hat. Diese Informationen sind äußerst wichtig für die weitere (not)-ärztliche Behandlung. Ärzte unterliegen der Schweigepflicht.
Rechtzeitiges Handeln kann Leben retten!