Was sind K.O.-Tropfen?
Der Begriff K.O.-Tropfen umfasst eine Vielzahl von Drogen, Medikamenten und Lösungsmitteln. GHB, GBL,Benzodiazepine, schlaffördernde Medikamente und andere Substanzen, die sedierend und enthemmend wirken, können gezielt eingesetzt werden, um eine andere Person wehrlos zu machen. Auch die legale Droge Alkohol kann dazu missbraucht werden, jemanden bewusst „abzufüllen“, um die Person gefügig und handlungsunfähig zu machen. Die Symptome einer Alkoholüberdosierung decken sich mit der von K.O.-Tropfen.
K.O.-Tropfen werden oft nur als Gefahr im öffentlichen Raum oder auf Partys wahrgenommen. Übergriffe mit K.O. Tropfen können genauso im privaten Rahmen stattfinden. Üblicherweise mischen gewaltausübende Personen sie in Getränke oder ins Essen. In den letzten Jahren kam europaweit wiederholt der Verdacht auf, K.O.-Tropfen könnten durch Nadelstich-Injektionen (sog. Needle Spiking) verabreicht worden sein.
Je nach Dosierung und in Kombination mit Alkohol und anderen Drogen kann die Wirkung lebensbedrohliche Zustände (Koma, Atemstillstand) hervorrufen. Ärztliche Hilfe ist dringend geboten.
Die Verabreichung von „K.O.-Tropfen“ erfüllt auch ohne anschließende Vergewaltigung, Gewaltausübung oder Raub den Straftatbestand der Körperverletzung.
Wie können K.O.-Tropfen erkannt werden?
Die verwendeten Substanzen sind farb- und geruchlos und haben keinen signifikanten Geschmack. Das macht es geradezu unmöglich, sie ohne labortechnische Analyse im Drink zu erkennen.
Hierzulande sind in Apotheken oder Drogeriemärkten Armbänder erhältlich, die auf GHB-Tropfen im Glas aufmerksam machen – dafür träufelt man etwas von dem Drink aufs Armband, das sich dann gegebenenfalls verfärbt. Allerdings warnen Expertinnen und Experten, dass dieses Verfahren sehr unsicher und das Ergebnis gerade auch in schummrigen Clubs nicht gut zu erkennen sei. Hinzu kommt, dass mittels der Armbänder nur der Wirkstoff GHB detektiert werden kann. Andere sedierende Substanzen, wie z.B. GBL, Benzodiazepine oder Ketamin, können nicht nachgewiesen werden. Insofern besteht die Gefahr, dass diese Armbänder eine falsche Sicherheit vermitteln. Wir raten von der Verwendung dieser Armbänder ab!
Woran merken Betroffene, dass ihnen K.O.-Tropfen verabreicht wurden?
- Übelkeit, starke Kopfschmerzen, Schwindel
- Gefühl wie „in Watte gepackt“ oder starkes Betrunkensein
- Schnelle Veränderung des Bewusstseins – gerade noch nüchtern, plötzlich sehr betrunken
- Sexuelle Enthemmung
- Orientierungslosigkeit und Verwirrtheit
- Aufwachen an einem unbekannten Ort
- Erinnerungslücken, bruchstückhafte Erinnerungen
- Erinnerungen ohne Zusammenhang
- Unerklärliche Verletzungen am Körper und/oder im Intimbereich
Wie kann man sich und andere vor K.O.-Tropfen schützen?
Der beste Schutz ist immer noch die eigene Vorsicht in Verbindung mit gegenseitigem aufeinander achten. Fragt im Zweifel lieber einmal zu viel nach, ob es einer Person mit Ausfallerscheinungen wie torkeln, Sprachstörungen, wegnicken und Kreislauproblemen gut geht. Bleibt zusammen und geht bestenfalls auch wieder alle gemeinsam von der Party nach Hause.
Hier einige wirkungsvolle Hinweise, wie man sich vor K.O.-Tropfen schützen kann:
- Gehe nur mit Vertrauenspersonen aus und tauscht euch im Laufe des Abends über euren Konsum aus. So fällt eine unfreiwillige Einnahme eher auf und dein/e Freund/in kann dich bei Verdacht auf „K.O.-Tropfen“ unterstützen und Hilfe holen.
- Lass dein Getränk nicht aus den Augen! Vor allem das Trinken aus Gläsern birgt Risken. Trinke, wenn möglich aus der Flasche.
- Verwende Schutzdeckel für Flaschen und Becher.
- Nimm keine Getränke von Fremden an.
- Statt ein Getränk einfach irgendwo stehen zu lassen, beauftrage eine(n) Vertrauensperson, auf dein Getränk aufzupassen
Generell ist die Wirkung von K.O.-Tropfen der Wirkung von der des allgegenwärtigen Alkohol sehr ähnlich. Betroffenen wird auf den ersten Blick ein starker Alkoholrausch unterstellt, obwohl sie Opfer eines Übergriffs mit K.O.-Tropfen sein können.
Mit nachlassender Wirkung sind Betroffene häufig verunsichert, weil sie nicht wissen, was in den letzten Stunden passiert ist. Bei angebotener Unterstützung oder gar der Frage, ob Anzeige erstattet werden soll, verneinen das viele Betroffene. Es gibt einige mögliche Gründe für diesen ersten Impuls.
Warum viele Opfer zunächst keine Anzeige erstatten wollen:
- Schock, Handlungsunfähigkeit und Überforderung direkt nach der Tat
- Schamgefühl oder Schuldgefühle – bei Konsum (il)legaler Substanzen und/oder nachfolgender sexualisierter Gewalt
- Angst vor Täterkontakt oder vor dem Prozess
- Angst, nicht ernstgenommen zu werden – „Mir glaubt doch eh keiner.“
- Verinnerlichte Täter-Opfer Umkehr – „Ich habe mich zu aufreizend angezogen und war selbst schuld“
- Vertrauensverlust in Institutionen wie Polizei oder Justiz
- Unklare Erinnerung durch Substanzeinfluss, z. B. Blackouts, Filmriss
- Stigmatisierung, besonders bei jungen Frauen oder LGBTQ+-Personen
Personen, die einen Übergriff erlebt haben, sind nie selbst schuld!
Verdacht auf K.O.-Tropfen: Was ist zu tun?
Wenn du noch in einem Club oder auf einer Party das Gefühl hast, „K.O.-Tropfen“ bekommen zu haben oder wenn du vermutest, dass einer Person „K.O.-Tropfen“ verabreicht wurden, bitte das Personal um Hilfe. Diese sind verpflichtet, dir zu helfen und ärztliche Hilfe zu holen.
Wenn du erst nach dem Aufwachen das Gefühl hast, dass dir „K.O.-Tropfen“ verabreicht wurden: Handle sofort! Manchmal neigt man in solchen Situationen dazu, sich alleine zurückzuziehen. Das sollte man unbedingt vermeiden und stattdessen aktiv werden!
Im akuten Notfall sollte immer sofort der Rettungsdienst unter der Nummer 112 gerufen werden.
„K.O-Tropfen“ bauen sich sehr schnell im Körper ab und können daher nur relativ kurz nach Einnahme (6 bis 12 Stunden) nachgewiesen werden. Auf jeden Fall sollte medizinisches Personal darauf hingewiesen werden, dass es Blut oder Urin auf solche Substanzen untersucht.
Nur eine Urinprobe, die unter ärztlicher Aufsicht gemacht wurde, zählt vor Gericht als Beweis. Daher ist es wichtig sich an ein Labor oder Krankenhaus zu wenden, das eine gerichtlich belastbare Blut- und Urinprobe abnimmt und Verletzungen dokumentiert.
Der sichere Nachweis einer fremd-verabreichten Substanz erlaubt Betroffenen eine bessere Einordung der Geschehnisse. Dies kann helfen, diese belastende/traumatisierende Situation in der Folge besser aufarbeiten zu können.
Weiter hat die betroffene Person auch noch mit etwas zeitlichem Abstand zur Tat die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten. Diese hat dann auch ggf. eine größere Aussicht auf ein erfolgreiches Urteil vor Gericht.
Die Probe wird je nach Region mehrere Monate bis Jahre lang unter Einhaltung des Datenschutzes aufbewahrt.
Was ist strafbar? Rechtliche Infos zu K.O.-Tropfen (Stand: September 2025)
- Schon das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen ist eine Straftat. Es gilt als gefährliche Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch (§ 224 StGB).
- Sexuelle Handlungen mit betäubten oder bewusstlosen Personen sind ebenfalls strafbar. Sie gelten als sexueller Missbrauch von widerstandsunfähigen Personen (§ 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB).
- GHB, eine häufige Substanz in K.O.-Tropfen, ist ein verbotenes Betäubungsmittel. Der Besitz, Kauf oder Verkauf ist in Deutschland verboten.
- GBL und BDO, zwei verwandte Substanzen, sind im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) → Besitz ist nicht strafbar, aber: Verkauf, Herstellung oder Weitergabe sind es.
Anzeige erstatten?
Zur Polizei zu gehen, braucht Mut. Eventuell ist kurz nach der Tat auch alles zu viel. Betroffene haben eventuell die Befürchtung, dass ihnen nicht geglaubt wird oder unangenehme Fragen nach Alkohol- und Drogenkonsum oder dem Ausgeh- und Sexualverhalten gestellt werden.
Andererseits ist es vielen Betroffenen auch wichtig zu verhindern, dass der Täter noch weiter zuschlagen kann.
Wenn du noch unsicher bist, ob du anzeigen willst oder nicht, ist es in jedem Fall wichtig, wie oben genannt, Beweise zu sichern. Dann kann die Anzeige auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Weiterführende Infos zur Beweissicherung unter: https://www.ko-tropfen-koeln.de/beweise-sichern/
Es wird von Betroffenen als sehr hilfreich empfunden, eine Beratung beispielsweise bei einem Frauennotruf in Anspruch zu nehmen. Das beratende Fachpersonal hilft, die Zeit ab der unfreiwilligen Einnahme von K.O. Tropfen zu rekonstruieren. Die Beratungsstellen sind bestens über mögliche weitere Schritte informiert und haben hilfreiche Kontaktadressen zur Hand. Am Ende dieser Seite sind passende Beratungsstellen aufgelistet.
Hinweis:
Eine Übernahme der Kosten für die Abnahme und sachgemäße Lagerung von Blut- und/ oder Urinproben (bis zu einer möglichen Anzeige und der damit verbundenen Untersuchung) durch ein Rechtsmedizinisches Institut erfolgt nur, wenn bereits eine Anzeige erstattet wurde. Ansonsten müssen die Kosten selbst getragen werden.
Die MitarbeiterInnen von Beratungsstellen unterstützen bei allen Fragen zur Anzeige und können geeignete Ansprechpersonen bei der Polizei nennen.
Was passiert bei einer Anzeige?
Als Opfer machst du bei der Polizei zunächst als Zeuge oder Zeugin deine Aussage. Zuvor erfolgt eine Belehrung über die Rechte (z.B. Recht auf Zeugnisverweigerung) und die Pflichten (z.B. Pflicht, die Wahrheit zu sagen) als Opfer-Zeuge oder Opfer-Zeugin in einem Ermittlungsverfahren.
Es gibt in der Regel die Möglichkeit, sich zur Anzeige von einer Person des Vertrauens oder durch einen Opferanwalt/ eine Opferanwältin begleiten zu lassen. Außerdem versucht die Polizei, dem Wunsch zu entsprechen, die Aussage bei einer Beamtin oder wahlweise einem Beamten zu machen.
Um ein möglichst genaues Bild von der Tat und der gewaltausübenden Person zu bekommen und damit die Aussage später vor Gericht verwendbar ist, muss sie möglichst detailgenau sein. Dazu werden viele Fragen rund um den Tathergang gestellt. Außerdem folgt eine umfassende Sicherung aller Spuren und Beweise.
Dazu gehören Blut- und Urinproben, die Dokumentation aller Verletzungen im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung und die Sicherung möglicher DNA-Spuren. Diese Maßnahmen erfolgen durch einen Arzt/ eine Ärztin in einem Krankenhaus, in das die/ der Betroffene durch die Polizei begleitet wird.
Deshalb:
- In jedem Fall erst nach einer ärztlichen Untersuchung waschen oder duschen.
- Falls die eigene Wohnung Tatort war, bitte darauf achten, dass möglichst wenig verändert wird, bevor alle Spuren gesichert wurden.
Weiterführende Info zur Nachweisbarkeit: https://www.ko-tropfen-koeln.de/nachweisbarkeit/
Ärztliche Versorgung:
Verletzt oder bewusstlos? Dann schnellstmöglich ärztliche Hilfe holen! Bei vorhergehender Bewusstlosigkeit oder bei Verletzungen sollte man sofort einen Notarzt rufen (112) oder in die nächste Notaufnahme eines Krankenhauses gehen. Die Ärzte und Ärztinnen dort unterliegen der Schweigepflicht. Es ist wichtig, ihnen sofort den Verdacht auf die Verabreichung von K.o.-Tropfen mitzuteilen, weil sie in diesem Fall schnell Blut- und/ oder Urinproben nehmen müssen.
Weiterführende Infos zu ärztlichen Versorgung: https://www.ko-tropfen-koeln.de/aerztliche-versorgung/
Was ist Needle Spiking?
In den letzten Jahren wurden in Europa immer wieder Fälle von vorwiegend Frauen gemeldet, in denen der Verdacht auf Needle Spiking, zu Deutsch Nadelstich, besteht.
Needle Spiking meint, dass Täter anderen Personen über Spritzen unbekannte Substanzen injizieren. Die gemeldeten Fälle trugen sich meist in dichten Menschenmassen wie in Clubs oder auf Festivals zu.
Bislang konnte bei den wenigen in Deutschland bekannten Fälle keine schädigende Substanz nachgewiesen werden. Toxikologische Untersuchungen bei den Opfern nach einer solchen Attacke blieben ergebnislos.
Trotzdem berichteten Betroffene von Schwindelgefühl und Orientierungslosigkeit.
Bei späteren Untersuchungen der Körperstelle wurden Verletzungen entdeckt, die von einer Nadel oder einer Spritzenkanüle herrühren könnten.
Solche Symptome können aber auch aufgrund einer entsprechenden Erwartungshaltung auftreten (Nocebo-Effekt). Bemerkt das Opfer einen Einstich, kann es durch die negative Erwartungshaltung zu Symptomen kommen, ohne dass es eine Substanzaufnahme gegeben haben muss. Allerdings gilt es, betroffene Personen ernst zu nehmen und Ihnen ihren Verdacht im ersten Moment nicht abzusprechen. Es ist nicht auszuschließen, dass schwer nachweisbare Substanzen verwendet wurden.
Da es sich um ein relativ neues Phänomen handelt, gibt es zwar vereinzelte Fälle, jedoch keine belastbaren Zahlen über das Ausmaß und die verabreichten Substanzen. Umso wichtiger ist es, dass Ärzte, Polizisten, Juristen für das Thema sensibilisiert sind.
Wichtig: Anzeige bei der Polizei erstatten!
Bei der Verabreichung von K.O.-Tropfen können verschiedene Straftatbestände wie gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, versuchte oder vollendete Vergewaltigung sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittel- oder Arzneimittelgesetz erfüllt sein.
Nur durch eine Anzeige wird es möglich, Täter und Täterinnen zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren.
Scham oder Angst sollte dich nicht davon abhalten, die Polizei einzuschalten.
Anlaufstellen zur vertraulichen Spurensicherung – Liste von bundesweiten Kliniken
Unterstützung und weitere Anlaufstellen
Rechtliche Beratung beim Weißen Ring: https://weisser-ring.de
Fachanwälte Opferhilfe: https://www.anwalt.de/anwaelte?was=Opferanwalt
Allgemeine Informationen zu sexueller Gewalt: https://louandyou.org
https://gleichberechtigung-schuetzt-vor-gewalt.de/unterstuetzung
https://ko-tropfen-nein-danke.de/ko-tropfen
https://weisser-ring.de/tipps-gegen-k-o-tropfen
Beratungsstellen
Anlaufstellen im Raum München
Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen Imma e.V
Anlaufstellen im Raum Würzburg
Anlaufstellen im Raum Nürnberg
Anlaufstellen im Raum Regensburg
Beratungsstelle für Frauen Regensburg
Anlaufstellen im Raum Rosenheim
Frauen – und Mädchennotruf Rosenheim
Anlaufstellen im Raum Traunstein
Fachstelle gegen sexuelle Gewalt Traunstein