Substanz
Die Cannabis-Pflanze gehört zur Familie der Hanfgewächse. Man unterscheidet die drei Hanfsorten Cannabis indica, Cannabis ruderalis und Cannabis sativa. Tetrahydrocannabinol (THC) ist der Hauptwirkstoff und gehört zur Stoffgruppe der Cannabinoide. Neben dem Wirkstoff THC gibt es noch mehr als 60 weitere Cannabinoide, die in ihrer psychoaktiven Wirksamkeit stark variieren. Jede Cannabis-Sorte unterscheidet sich in ihrem Wirkstoffgehalt und in der Zusammensetztung der Cannabinoide. Es gibt Sorten, die eher beruhigend wirken, andere wirken leicht halluzinogen.
Es gibt verschiedene Cannabis-Produkte bzw. Darreichungsformen
- Marihuana (Gras)
darunter versteht man die getrockneten Pflanzenteile (Blüten) der weiblichen Pflanze, THC Gehalt: bis zu 20% oder mehr - Haschisch (Shit, Dope)
bezeichnet das zu Platten gepresste Harz der weiblichen Hanfpflanze, THC Gehalt: 10-35% - Haschischöl (Haschöl, THC-Öl)
bezeichnet ein THC-haltiges Extrakt aus dem Harz der weiblichen Blütenstände, THC Gehalt bis zu 90%! Vorsicht, das Öl ist sehr schwer zu dosieren!
Einnahme
Cannabis-Produkte werden meist mit Tabak (als Joint) oder pur (als Blunt) geraucht. Außerdem wird Cannabis in Wasserpfeifen (Bong) bzw. anderen Pfeifen pur/mit Tabak gemischt geraucht. In Fett aufgelöst kann Haschisch auch gegessen oder getrunken werden (z.B. Keksen, Kuchen, Tee). Die risikoärmste Konsumform ist das Verdampfen in einem Vaporizer. Hierbei werden bestimmte Substanzen direkt verdampft und bewusst nicht verbrannt, um unerwünschte Nebenprodukte zu vermeiden.
Wirkung
Die Wirkung tritt ca. zehn Minuten nach dem Rauchen ein. Beim Verzehr dauert es eine halbe bis zwei Stunden. Abhängig von THC-Dosis, Reinheitsgrad, Gewöhnungseffekten sowie von Set und Setting des Konsumenten kommt es zu Gefühlen, wie z.B. Gelassenheit, Freude, Angst, etc. Diese können sowohl gleichzeitig auftreten oder ineinander wechseln. Während des Cannabis-Rausches verändert sich die Sinneswahrnehmung (Farb- und Geräusch-Empfinden) und das Raum-Zeit-Gefühl (meist Verlangsamung). Euphorie mit erhöhter Kontaktfähigkeit ist möglich. Vor allem bei sehr hoher Dosierung und speziellen Cannabis-Sorten ist die Konzentration stark herabgesetzt und die Leistungsfähigkeit des Kurzzeitgedächtnisses eingeschränkt. Zudem kann es zu vermindertem Antrieb (Mattheit) kommen.
Kurzzeitwirkungen
Beim Rauchen von Cannabis tritt die Wirkung in wenigen Minuten ein und hält ca. zwei bis drei Stunden an. Beim Inhalieren durch die Wasserpfeife ist die Wirkung intensiver. Nach Verzehr von Keksen (Spacecakes) o.ä. tritt die Wirkung dagegen erst nach einer halben bis zwei Stunden ein. Je nach Füllzustand des Magens dauert der Rausch bis zu fünf Stunden. Wegen der schlechteren Steuerbarkeit im Vergleich zum Rauchen ist beim Verzehr von Haschischprodukten die Gefahr der Überdosierung größer. Daher gilt: Lieber vorsichtig herantasten, niedrig dosieren und erstmal die Wirkung abwarten. Ansonsten kann der Cannabis-Rausch schnell sehr unangenehm werden! Mit dem Einsetzen der Wirkung kann es zu Mundtrockenheit, geröteten Augen, erweiterten Pupillen, Blutdruckabfall, leicht herabgesetzter Körpertemperatur, gesenktem Blutzuckerspiegel und Auftreten von Schwindelgefühlen kommen. Bei Überdosierung, die unter Umständen schon durch einige Züge erreicht werden kann, können Übelkeit, Erbrechen, Kreislaufprobleme, Halluzinationen und Angstzustände auftreten. Die Verkehrstüchtigkeit ist unter THC-Einfluss in der Regel stark beeinträchtigt („Tunnelblick“), obwohl der Konsument das Gefühl hat, noch fahren zu können.
Langzeitwirkungen
Bereits seit den 1970er Jahren ist die Forschung mit der Frage beschäftigt, ob Cannabis-Konsum zu Hirnschäden führt. Nach dem derzeitigen Forschungsstand verursacht Cannabis keine bleibenden Hirnschäden. Jedoch leidet die Hirnleistungsfähigkeit mit zunehmender Dauer und Intensität des Konsums. Dies macht sich bei Dauerkonsum in Form schlechterer Lern- und Gedächtnisleistungen bemerkbar. Wer aber mit dem Kiffen aufhört, kann die vollständige Hirnleistung wieder zurück gewinnen. Ob dabei noch kleine Beeinträchtigungen bleiben, die auf dauerhafte Hirnschädigungen zurückgehen, ist derzeit wissenschaftlich noch nicht eindeutig geklärt.
Unumstritten ist dagegen die Tatsache, dass ein früher Einstieg in den Konsum nachhaltige Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit zur Folge hat und daher als besonders problematisch einzustufen ist. Je früher der Einstieg, desto eher müssen Jugendliche mit kognitiven Einschränkungen rechnen, die sich negativ auf ihre Bildungschancen und ihren Alltag auswirken. Für das lange diskutierte „Amotivationssyndrom“ (Interessensverlust, Lethargie, Abstumpfung) als Folge von dauerhaftem, starkem Cannabiskonsum oder sog. „Flashbacks“ gibt es bis heute keine wissenschaftlichen Beweise!
Bei psychisch vorbelasteten Personen kann der Konsum von Cannabis schwere psychische Erkrankungen (z.B. drogeninduzierte Psychosen) auslösen. Eine solche Vorbelastung für latente Psychosen ist in der Regel nicht bekannt. Bei Schwangeren besteht das Risiko, das Kind durch das Rauchen von Cannabis gesundheitlich zu schädigen! THC wird über die Plazenta an das Ungeborene weitergegeben. Auch beim Stillen wird THC über die Muttermilch dem Baby zugeführt. Daher gilt: Verzichte in der Schwangerschaft und Stillzeit auf Cannabis.
Bei regelmäßigem und hochdosierten Cannabis-Konsum kann sich zusätzlich zu einer psychischen Abhängigkeit auch eine leichte körperliche Abhängigkeit entwickeln. Beim Absetzen der Droge kommt es neben psychischen Entzugserscheinungen (z.B. Gereiztheit, Nervosität, Schlafstörungen) auch zu körperlichen Entzugssymptomen (z.B. Schwitzen, Kopfschmerzen, Übelkeit). Diese sind im Vergleich zu anderen Drogen (z.B. Opiate, Alkohol) jedoch wesentlich milder ausgeprägt. Die Entzugssymptome treten meist 24 bis 48 Stunden nach dem letzten Konsum auf und dauern in der Regel bis zu einer Woche an, im Höchstfall bis zu 14 Tage.
Prinzipiell belasten alle inhalierten Fremdstoffe die Atemwege. Bei dauerhaftem, starken Cannabis-Konsum treten vermehrt Atemwegserkrankungen, wie Asthma, chronische Bronchitis, Husten, Halsschmerzen und Entzündungen der Nasennebenhöhlen auf. Nicht zu vergessen: Regelmäßiger Cannabis-Konsum erhöht das Lungenkrebsrisiko enorm, da die aufgenommene Menge an krebserregenden Stoffen beim Joint-Rauchen höher ist als beim Zigaretten-Rauchen. Dies liegt daran, dass der Cannabis-Rauch in der Regel tiefer inhaliert und der Rauch länger in der Lunge gehalten wird als der Zigarettenrauch. Joint-Filter sind im Normalfall kleine, gerollte Papierstücke (etwas festere Qualität), die keine Schadstoffe filtern können. Zigarettenfilter filtern hingegen einen Teil der giftigen Substanzen, werden von Kiffern jedoch nur selten verwendet. Der Gebrauch von Vaporizern, Wasserpfeifen oder auch Joints mit speziellen Kohle-Aktiv-Filtern reduziert die Aufnahme krebserregender Stoffe und somit das Risiko von Atemwegsproblemen!
Nachweisbarkeit
THC hat im Körper eine Halbwertszeit von ca. 52 Stunden. Im Blut kann THC bis zu drei Tage, dessen Abbauprodukte bis zu drei Wochen nachgewiesen werden. Im Urin kann THC von einer Woche bis zu drei Monaten nachgewiesen werden (je nach Intensität und Häufigkeit des Konsums). In den Haaren ist THC mehrere Monate nachweisbar. Bei Nachweis von Cannabis im Straßenverkehr können Bußgeld und Führerscheinentzug drohen. Durch die hohe Fettlöslichkeit und die Einlagerung des THC im Fettgewebe ist der Konsum von Cannabis von allen Drogen am längsten nachweisbar.
Neue Gesetzeslage ab 01.04.2024
Seit dem 1. April 2024 gilt die Teil-Legalisierung von Cannabis: In Deutschland unterliegt Cannabis nicht länger den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), sondern des Cannabis-Gesetzes (CanG). Das bedeutet, dass der Besitz von kleineren Mengen der Droge nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird. Mit dem neuen CanG wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.
Was genau erlaubt das Gesetz?
Das Gesetz sieht keine komplette, sondern eine kontrollierte Freigabe vor. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum ist Volljährigen im öffentlichen Raum erlaubt. In der eigenen Wohnung können Konsumenten außerdem bis zu drei Cannabis-Pflanzen kultivieren und bis zu 50 Gramm für den Eigenbedarf aufbewahren.
Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Haschisch und Marihuana müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern, Jugendlichen und Dritten geschützt werden – etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.
Was bleibt verboten?
Für Minderjährige unter 18 Jahren bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten. Weitergaben an Kinder und Jugendliche sind strafbar. Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von unter 18-Jährigen ist verboten, ebenso in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Untersagt wird Cannabis-Konsum auch auf Spielplätzen, in Schulen und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon – also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.
Nachfolgend die wichtigsten Fakten zu den gesetzlichen Neuerungen im Rahmen des CanG im Überblick
Privater Eigenanbau möglich:
Pro erwachsene Person können in Privatwohnungen bis zu “drei blühende, weibliche Cannabispflanzen” gleichzeitig angebaut werden. Samen dürfen aus dem EU-Ausland bestellt und eingeführt werden. Die Pflanzen müssen Kinder- und Jugendsicher, nicht einsehbar und nicht zugänglich für Dritte sein. Der Anbau ist an den gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnort) gebunden (Schrebergarten geht also nicht).
- Zu den erlaubten 50 Gramm Cannabis, die zu Hause gelagert werden dürfen, zählen auch andere Pflanzenteile. Alles, was über die 50 Gramm getrocknete Blüten hinausgeht, muss sofort vernichtet werden.
- Es ist verboten, Extrakte aus selbst angebautem Cannabis herzustellen.
- Straffreier Besitz (Mitführen in der Öffentlichkeit) für Personen über 18 Jahren zum Eigenkonsum bis maximal 25 Gramm ist erlaubt.
- Besitz von maximal 50 Gramm Cannabis in jeglicher Form in Privaträumen ist erlaubt.
- Cannabis darf nicht aus dem Ausland eingeführt werden.
- Edibles, wie z.B. Gummibärchen, sind weiterhin verboten.
- Vermehrungsmaterial (Samen, Stecklinge, Setzlinge) dürfen eingeführt werden. Bei der Maximalmenge wird immer von getrockneter Form ausgegangen.
Gründung von Anbauvereinigungen (AV) ab 1. Juli 2024 auf Antrag erlaubt:
- Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern haben die Erlaubnis, Cannabis eigenständig anzubauen und zum Selbstkostenpreis anzubieten.
- Abgabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen nur an Mitglieder mit einem Mindestalter von 18 Jahren erlaubt.
- Anbauvereinigungen dürfen keine Werbung machen.
- Anbauvereinigungen dürfen nicht gewinnorientiert wirtschaften.
- Mitglieder müssen sich in der Anbauvereinigung in irgendeiner Weise engagieren und einen Mitgliedsbeitrag entrichten.
- 7 Samen oder 5 Stecklinge dürfen pro Monat an Mitglieder abgegeben werden.
- Für 18-21- Jährige gilt: Abgabe von maximal 30 Gramm pro Monat in Anbauvereinigungen und Begrenzung des THC-Wirkstoffgehalts auf maximal 10%.
- Ab 21 Jahre: Abgabe von maximal 50 Gramm in Anbauvereinigungen pro Monat und maximal 25 Gramm pro Tag.
- Konsum in den Räumlichkeiten der Vereinigung ist verboten.
- Es gelten Auflagen zu Jugendschutz und Prävention: Von der Vereinigung zu ernennende Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte haben nachgewiesene Sachkenntnisse; es gibt eine verpflichtende Kooperation mit der lokalen Suchtpräventions- oder Suchtberatungsstelle und einen Mindestabstand zu Schulen, Kitas o.ä.
Konsum in der Öffentlichkeit erlaubt für Erwachsene über 18 Jahre:
- wenn keine Minderjährigen (unter 18 Jahren) in unmittelbarer Nähe sind.
- nicht in Fußgängerzonen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr.
- nicht in Sichtweite von 100 Metern zu öffentlich zugänglichen Spielplätzen, Kitas, Schulen, in Jugendeinrichtungen und Sportstätten.
- Hausrecht: Hotels, Clubs, Gaststätten, Biergärten, etc. können eigene Konsumverbote innerhalb ihrer Räumlichkeit erlassen.
Weitergabe an Dritte jeglicher Art ist verboten:
Cannabis darf an Dritte nicht weitergegeben oder zum Konsum überlassen werden. Nur Konsum von „eigenem Cannabis“ ist straffrei.
Beispiel: Zwei Volljährige Freunde (A & B) treffen sich abends bei Freund A. Freund A bietet Freund B einen Joint aus eigenem Anbau an. Dadurch gibt Freund A das Cannabis weiter und macht sich strafbar. Freund B müsste sein eigenes Cannabis mitnehmen und beide dürften nur ihr eigenes Cannabis konsumieren, um straffrei zu handeln.
Frühere Vergehen:
Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden, wenn das damalige Verhalten nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden Ermittlungs- und Strafverfahren beendet, die nach dem neuen Recht keine Grundlage mehr haben.
Cannabis und Kraftfahrzeuge:
- Im Straßenverkehr gilt zukünftig ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum (Stand 07.06.2024). Bei Verstößen droht in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 500,- Euro und einen Monat Fahrverbot..
- Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Cannabis-Genuss ein komplettes Alkoholverbot bzw. eine Null-Promille-Grenze im Straßenverkehr. Bei Verstößen droht in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 1.000,- Euro und einen Monat Fahrverbot.
- Neue Regelung für Fahranfänger: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt weiterhin ein Grenzwert von 1,0 ng/ml Blutserum. D.h., der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum greift hier also nicht.
Strafrecht:
Erwachsene und Minderjährige machen sich weiterhin strafbar u.a. beim Handel und Inverkehrbringen ohne Lizenz unabhängig von der Menge sowie bei Erwerb, Besitz und Anbau oberhalb der jeweils erlaubten Mengen; es drohen Geldstrafen oder Freiheitsentzug bis zu drei Jahre. Für den Verkauf an Minderjährige sind bis fünf Jahre Haft möglich.
Kinder- und Jugendschutz:
- Für Minderjährige unter 18 Jahren bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis verboten.
- Die Teilnahme an Frühinterventions- und Präventionsprogrammen für Minderjährige, wenn sie Cannabis besitzen oder konsumieren, ist verbindlich.
Fragen und Antworten zum CanG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
Bayerischer Bußgeldkatalog: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/152/baymbl-2024-152.pdf
Safer-Use-Hinweise
Worauf sollte man achten, wenn man die Risiken beim Cannabis-Konsum reduzieren will? Die folgenden Konsumregeln können helfen, das Risiko zu verringern. Risikofreien Cannabis-Konsum gibt es nicht! Wenn Du dich trotzdem dafür entscheidest, informiere Dich gut und wäge den Nutzen mit den Risiken ab.
Unter welchen Umständen sollte man lieber nicht konsumieren?
- Wenn Du noch sehr jung bist. Regelmäßiger Konsum im Jugendalter kann negative Auswirkungen auf deine Gehirn- und Persönlichkeitsentwicklung haben. Je später der Einstieg im jungen Erwachsenenalter erfolgt, desto geringer sind die Risiken für die Gesundheit und das Wohlbefinden.
- Wenn Du psychische Probleme hast. Cannabis kann unter Umständen psychische Erkrankungen auslösen! Bearbeite Deine Probleme nicht mit Alkohol!
- Wenn Du schwanger bist oder Kinder bekommen willst und während der Stillzeit: Es gibt Hinweise aus der Forschung, dass sich Cannabis negativ auf die Fruchtbarkeit von Männern und Frauen auswirkt. In der Schwangerschaft und in der Stillzeit kann Cannabis die Entwicklung des Kindes beeinträchtigen.
- Wenn es Dir nicht gut geht. Cannabis verstärkt – im positiven wie im negativen – deine momentanen Empfindungen. Achte auf eine angenehme und sichere Umgebung (Setting), sowie eine stabile mentale Verfassung (Set).
- Wenn Wichtiges bevorsteht. Cannabisgebrauch kann Deine Leistungsfähigkeit einschränken!
- Wenn Du Fahrzeuglenker/-lenkerin bist. Wahrnehmung und Reaktionszeiten verändern sich. Gefährde Dich und andere nicht!
- Wenn Du zu einer besonderen Risikogruppe gehörst: Manche Menschen haben ein erhöhtes gesundheitliches Risiko, wenn sie Cannabis konsumieren. Dies ist bei Herz-Kreislauf-Problemen der Fall und wenn Personen an einer Psychose wie Schizophrenie erkrankt sind oder Angehörige ersten Grades haben, die schon einmal an einer Psychose erkrankt waren. Ein erhöhtes Risiko haben auch Menschen mit Depressionen oder wenn sie bereits von einer anderer Abhängigkeitserkrankung betroffen sind.
Worauf solltest Du vor dem Konsum achten?
- Weißt Du, was Du konsumierst? Informiere Dich über Herkunft, Sorte, Potenz, Wirkeintritt und -dauer, sowie mögliche unangenehme Nebenwirkungen und wie diese begünstigt bzw. verringert werden können.
- Niedrig-potente Cannabis-Sorten verwenden: Die gesundheitlichen Risiken steigen mit dem Anteil des Wirkstoffs THC im Cannabisprodukt. Hoch-potente Sorten erhöhen unter anderem das Risiko für Cannabisabhängigkeit und Psychose Konsumierende sollten daher möglichst Cannabis mit niedrigem THC-Anteil wählen.
- Unterschiedliche Konsumformen bergen unterschiedliche Risiken. Du kannst es rauchen (unerwünschte Nebenprodukte, Lungenbelastung und Schädigung der Atemwege), essen/trinken (verzögerter Eintritt, schnell hochdosiert) oder verdampfen (Lungenbelastung). Derzeit gilt das Verdampfen als risikoärmste Konsumform.
- Rauchen vermeiden: Das Rauchen von Cannabis schädigt u.a. die Atemwege. Das gilt besonders, wenn Tabak hinzugefügt wird. Das Verdampfen oder Vaporisieren von Cannabis kann dazu beitragen, diese Risiken zu verringern.
- Beginne mit niedrigen Dosen – besonders bei Edibles. Durch den verzögerten Wirkeintritt kann es zu gefährlichen Überdosierungen kommen.
- Vermeide Tabakbeimischungen. Nutze Vaporizer oder Aktivkohlefilter.
- Tiefe Inhalation vermeiden: Wenn Du Cannabis inhalierst, solltest du es vermeiden, besonders tief einzuatmen oder den Atem anzuhalten.
- Die Menge bestimmt die Intensität deines Rausches. Cannabis als Naturprodukt unterliegt natürlichen Schwankungen im Wirkstoffgehalt, welche den Rausch bestimmen. Daher gilt: Lieber vorsichtig herantasten, niedrig dosieren und erstmal die Wirkung abwarten!
- Nur gelegentlich konsumieren: Besonders täglicher oder fast täglicher Konsum kann schädliche Auswirkungen auf die mentale und körperliche Gesundheit haben. Konsumierende sollten ihren Konsum auf maximal 1-2 Tage pro Woche begrenzen.
- Mischkonsum erhöht das Risiko von Nebenwirkungen. Vermeide Tabak im Joint, alkoholische Getränke oder illegale Substanzen. Die Wechselwirkungen sind häufig unberechenbar. Belasse es lieber bei einer Substanz.
- Halte regelmäßige Konsumpausen ein: Intensiver Cannabiskonsum kann die Hirnleistungen wie das Gedächtnis oder die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen. Wenn Du den Eindruck hast, dass Deine geistige Leistungsfähigkeit abgenommen hat, solltest Du deinen Konsum reduzieren oder eine Konsumpause einlegen.
Worauf solltest Du während und nach dem Konsum achten?
- Don’t panic! Wenn es Dir mal nicht gut geht – jeder unangenehme Zustand geht vorüber! Versuchs mal mit frischer Luft, Wasser trinken, Ablenkung, deine Lieblingsmusik hören oder Füße hoch! Am besten bist Du nicht allein dabei!
- Reflektiere Dein Konsumverhalten! Verändert sich etwas an deiner Häufigkeit oder Deinen Gewohnheiten (wann, wo & mit wem)?
- Hat sich Dein Sozialverhalten oder Dein psychischer Zustand gewandelt? Probiere es mal mit einer Pause und beobachte, wie es Dir damit geht. Wenn dir die Kontrolle entgleitet, kannst Du dich an Beratungsstellen oder an unsere anonyme Onlineberatung wenden!
Grundsätzlich gilt: Eine Kombination von Risikofaktoren erhöht die Wahrscheinlichkeit für gesundheitliche Schäden: Beispielsweise haben Personen, die schon früh eingestiegen sind, häufig konsumieren und hoch-potenten Cannabis bevorzugen, ein besonders hohes Risiko für Abhängigkeit und psychische Erkrankungen. Die Kombination von mehreren Risikofaktoren sollten vermieden werden.
Synthetische Cannabinoide
Seit einigen Jahren werden Cannabinoide auch synthetisch hergestellt und in Form von Kräutermischungen (z.B. Spice, Bonzai,…) angeboten. Synthetischen Cannabinoide haben eine sehr hohe Wirksamkeit: bis zu hundertfach so stark wie THC. Das Wirkspektrum der synthetischen Cannabinoide kann zum Teil erheblich von der Wirkung des Cannabis-Wirkstoffs THC abweichen. Der Rauschzustand wird oftmals als belastend und anstrengend beschrieben. Dabei kann es zu starken körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen kommen, die für Cannabis eher untypisch sind und oft noch an den Folgetagen zu spüren sind.
Bislang sind synthetische Cannabinoide weitgehend unerforscht. Sie stehen unter Verdacht, gesundheitsschädlicher zu sein als herkömmliche Cannabis-Produkte. Es gibt erste Hinweise auf ein krebserregendes Potential und möglicherweise können sie auch Organe schädigen. Ferner weisen Studien darauf hin, dass synthetische Cannabinoide mit akuten Psychosen im Zusammenhang stehen und die Verschlimmerung von psychotischen Störungen bei besonders anfälligen Personen zur Folge haben kann.
Bei einigen Konsumenten sind nach dem Konsum von Kräutermischungen schwere Vergiftungen mit Kreislaufzusammenbruch aufgetreten, die notfallmedizinisch behandelt werden mussten. Im Zusammenhang mit synthetischen Cannabinoiden gab es europaweit bereits einige Todesfälle. Vom Konsum wird dringend abgeraten!
Streckstoffe/ Beimengungen
Immer wieder sind gestreckte bzw. verunreinigte Cannabis-Produkte im Umlauf. Typische Streckstoffe in Gras sind z.B. andere Pflanzenteile, Schimmel, Gewürze, Sand, Zucker, Talkum, Haarspray oder spezielle Lösungen (Brix). In Haschisch sind z.B. Fette, Öle, Wachs, etc., enthalten. Durch diverse Zusatzstoffe wird das Gewicht erhöht, um die Gewinnspanne zu steigern. Dadurch steigt das Gesundheitsrisiko beim Cannabiskonsum erheblich.
Mischkonsum
- Cannabis und Ecstasy
Cannabis kann die Ecstasy-Wirkung dämpfen, aber auch genau das Gegenteil bewirken. Es kann zu starken Halluzinationen und Bewegungsunfähigkeit kommen. Durch den Konsum von Ecstasy wird die austrocknende Wirkung verstärkt. Dies kann zu einem Hitzschlag, Nierenversagen und Bewusstlosigkeit führen. - Cannabis und Speed/ Crystal/ Ecstasy
Zeitgleicher Konsum von Speed / Crystal / Ecstasy und Cannabis kann zu extremen Kreislaufbeschwerden führen. - Cannabis und Alkohol
Das Mischen von Cannabis und Alkohol hat häufig starke Übelkeit und Erbrechen zur Folge. - Cannabis und Psylocibin
Zeitgleicher Konsum kann zu einer gegenseitigen Wirkverstärkung führen. Psychotische Zustände können ausgelöst oder verstärkt werden. - Cannabis und Kokain
Cannabis kann die Wirkung von Kokain verstärken.
Was tun im Drogennotfall?
Wenn du mitbekommst, dass es Leuten nach dem Konsum von Cannabis und / oder Kräutermischungen sichtlich schlecht geht, hab keine Angst, etwas Falsches zu tun. Jemand braucht deine Hilfe und Nichtstun oder Wegschauen kann für die betroffene(n) Person(en) lebensgefährlich sein.
Bring die Person(en) an einen stressfreien, ruhigen Ort. Bleib bei ihr / ihnen und beruhige sie!
Wichtig: immer sofort den Notarzt rufen! Notrufnumer für Deutschland: 112 – Ärzte unterliegen der Schweigepflicht!
Tipps für den Cannabis-Entzug
Du hast beschlossen mit dem Kiffen aufzuhören. Jetzt ist es ganz wichtig, überlegt vorzugehen. Als Hilfestellung dienen dir dabei unsere Tipps für den Cannabisentzug.
Das Ziel
Wichtig ist es, dass dein Ziel ganz klar formuliert ist, damit du nicht in Versuchung gerätst, dich selbst zu betrügen, indem du z.B. auf einmal ganz viele besondere Gelegenheiten zum Kiffen findest und den Zeitpunkt des Ausstiegs immer weiter nach hinten verschiebst. Setze dir einen klaren Termin, wann du anfangen willst und teile diesen auch deiner Umgebung mit (Vertrauenspersonen – Freunde, Familie).
Alles muss raus
Falls du noch Cannabis-Reste besitzt, solltest du diese auf dem schnellsten Weg entsorgen, um nicht in Versuchung zu kommen. Auch alle Kiffer-Utensilien (Papers, Filter-Tips, …) solltest du vernichten!
Und jetzt kann es losgehen….
Phase 1 (Tag 1 bis 3)
Hier kommt es zu einem Gefühl der Euphorie. Man fühlt sich stark und ist voller Tatendrang. Zu Hause abhängen, Fernsehen ist jetzt zu langweilig geworden. Problematisch ist nur das Einschlafen, es ist – wenn überhaupt – erst sehr spät möglich. Auch treten erste Entzugserscheinungen (kalter Schweiß, Schüttelfrost, Nervosität) auf.
Tipp
Viel Obst und Gemüse essen, viel draußen unternehmen. Um deine Motivation zum Aufhören noch etwas zu unterstützen, solltest du konkrete Pläne für die Zukunft schmieden, z.B. einen langersehnten Urlaub, den du dir ohne Dope nun endlich leisten kannst.
Achtung
Viele Kiffer machen den Fehler, statt Cannabis Alkohol zu konsumieren. Vor allem Bier hat eine ähnlich beruhigende Wirkung wie Cannabis. Hier ist aber Vorsicht geboten, ansonsten rutscht du ganz schnell in die nächste Abhängigkeit rein.
Phase 2 (Tag 3 bis 10)
Die Entzugserscheinungen sind voll da, plötzliche Schweißausbrüche, gereizte bis aggressive Stimmung, Gefühle der Einsamkeit und innerer Leere erschweren den Entzug.
Tipp
Sport lenkt dich von den Entzugserscheinungen ab. Ansonsten solltest du viel rausgehen, Freunde treffen. Wenn du nur Freunde hast, die selber Kiffen, musst du selbst für dich entscheiden, ob es dir deinen Entzug erschwert oder nicht. Auf alle Fälle sollten deine Freunde deine Entscheidung mit dem Kiffen aufzuhören akzeptieren und dich dabei auch soweit wie möglich unterstützen.
Phase 3 (Tag 10 bis 40)
Ab dem 10. Tag erwartet dich die schwierigste Phase. Vor allem die Nächte sind nicht so erholsam, wie du es gewohnt bist. Erst dauert es ewig bis du eingeschlafen bist und dann wachst du total früh wieder auf, weil du schlecht geträumt hast. Nichtträumen bzw. sich nicht an Träume erinnern zu können, ist eine typische Folge des Kiffens. Hört man mit dem Kiffen auf, träumt man natürlich auch wieder.
Oft wird dies als sehr unangenehm empfunden. Hinzu kommt, dass der mangelnde Schlaf an den Nerven zehrt und die anfängliche Motivation schwinden lässt. Jetzt heißt es standhaft bleiben.
Tipp
Wahrscheinlich wirst du um die Einschlafprobleme nicht herumkommen. Um dir das Einschlafen zu erleichtern, empfiehlt es sich, den Konsum von Kaffee, schwarzem und grünem Tee, Cola und ähnlichem zu vermeiden.
Außerdem ist es wichtig, dass du einen geregelten Tagesablauf hast und nicht zu Hause abhängst. Ansonsten besteht die Gefahr, rückfällig zu werden.
Phase 4 (Tag 40 bis…)
Endlich lassen die Entzugserscheinungen nach. Es gibt keine akuten Beschwerden mehr, dennoch ist das Verlangen nach dem Kiffen immer noch da. Meist wird dieses Verlangen durch bestimmte Risikosituationen ausgelöst. Das sind meist ganz bestimmte Personen, Orte, die dich an das Kiffen erinnern. Wenn du die Auslöser für diese Situationen erkennst, kannst du ihnen auch besser aus dem Weg gehen.
Es wird sicherlich auch Fälle geben, da wirst du diesen Situationen nicht entgehen können. Deswegen ist es wichtig, dass du ganz persönliche Strategien entwickelst, mit solchen Situationen umzugehen.
z.B.
- In einer solchen Situation erst mal einen guten Freund/eine gute Freundin anzurufen und mit ihm/ihr über dein Verlangen „einen zu kiffen“ zu sprechen.
- Denk daran, warum du mit dem Kiffen aufhören wolltest.
- Verschaff dir Ablenkung, indem du etwas unternimmst.
Rückfälle verhindern
Viele, die mit dem Kiffen aufgehört haben, glauben, sie hätten ihren Konsum im Griff und setzen sich das Ziel, nur noch gelegentlich oder zu besonderen Anlässen zu Kiffen. Hier ist auf lange Sicht allerdings Vorsicht geboten! Tatsächlich schaffen es auf Dauer nur die Wenigsten, kontrolliert zu konsumieren. Ein Rückfall ist hier meistens vorprogrammiert.
Daher besser ganz die Finger davon lassen! Sonst wäre ja die ganze Mühe umsonst.
Hilfsangebote
Kiffst du zu viel oder zu häufig? Hast du schon versucht, deinen Konsum einzuschränken und es hat bisher nicht geklappt?
Wenn es dir so ähnlich geht, dann könnten folgende Angebote für dich interessant sein. Es gibt einen internetbasierten Informations- und Beratungsservice:
- Quit the Shit Hier werden Cannabis-Konsumenten über einen Zeitraum von 50 Tagen online begleitet und bei ihrem persönlichen Vorhaben unterstützt. Die Teilnahme ist kostenlos und anonym.
https://www.quit-the-shit.net
Zusätzlich gibt es zwei weitere Angebote für Cannabis-Konsumierende:
- CANDIS Das CANDIS-Programm ist das erste verhaltenstherapeutisch-orientierte Entwöhnungsprogramm, das in Deutschland speziell für Jugendliche (über 16 Jahre) und Erwachsenen mit problematischem Cannabis-Konsum entwickelt und umfassend wissenschaftlich erprobt wurde. CANDIS wird von 10 Suchthilfeeinrichtungen/ Beratungsstellen angeboten. Die Teilnahme ist kostenlos.
http://www.candis-projekt.de/
- Realize it! „Realize it“ ist ein Beratungsprogramm für Cannabis-Konsumenten. Es wird von einer Vielzahl von Beratungsstellen in der Schweiz und in Deutschland durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenlos.
http://www.realize-it.org
Wenn du mit deinem Konsum nicht mehr klar kommst, dann solltest du dich an eine Sucht – und Drogenberatungsstelle wenden. Hier gibt es erfahrene und kompetente Ansprechpartner, die vertraulich beraten und Schweigepflicht sowie Zeugnisverweigerungsrecht haben.
Natürlich kannst du dich auch online beraten lassen. Die Beratungsangebote sind kostenlos. Wir bieten über unsere virtuelle Beratungsstelle einen Online- Service via Web, E-Mail und Chat an, vermitteln Tipps und Hilfe für Ratsuchende, betroffene Freunde, Familienangehörige & Eltern und zeigen Dir, wo Du professionelle Hilfe und Unterstützung in Beratungsstellen ganz in Deiner Nähe findest.
Weiterführende Literatur
Broschüren
- DHS Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Cannabis Basisinformation
- Therapieladen Berlin: Cannabis denn Sünde sein? Eine Broschüre rund ums Kiffen mit Kiffertest
Bücher
- Dr. Eva Hoch: Cannabis – Potenzial und Risiko. Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme
- Helmut Kuntz: Haschisch: Konsum-Wirkung-Abhängigkeit-Selbsthilfe-Therapie, Beltz 2012
- Franjo Grotenhermen und Britta Reckendrees: Die Behandlung mit Cannabis und THC: Medizinische Möglichkeiten, Rechtliche Lage, Rezepte, Praxistipps, Beltz 2014
- Steffen Geyer und Georg Wurth: Rauschzeichen Cannabis: Alles, was man wissen muss, Kiwi 2008
- Mark S. Gold MD.: Marijuana, Springer Verlag 2013 englisch
- Theo Pütz: Cannabis und Führerschein, Nachtschatten Verlag 2013