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NEU: Verbot von Lachgas und K.O.-Substanzen (GBL / BDO)

Seit dem 12.04.2026 gelten in Deutschland neue Regelungen: Bestimmte Stoffe wie Lachgas (Distickstoffmonoxid) sowie GBL (Gamma-Butyrolacton) und BDO (1,4-Butandiol) – häufig als „K.O.-Tropfen“ bezeichnet – wurden ins Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) aufgenommen und sind nun stärker reguliert bzw. verboten. Hintergrund ist vor allem der zunehmende Konsum im Freizeit- und Partykontext sowie die damit verbundenen Risiken. Wichtig: Ein […]