Seit dem 12.04.2026 gelten in Deutschland neue Regelungen: Bestimmte Stoffe wie Lachgas (Distickstoffmonoxid) sowie GBL (Gamma-Butyrolacton) und BDO (1,4-Butandiol) – häufig als „K.O.-Tropfen“ bezeichnet – wurden ins Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) aufgenommen und sind nun stärker reguliert bzw. verboten.
Hintergrund ist vor allem der zunehmende Konsum im Freizeit- und Partykontext sowie die damit verbundenen Risiken.
Wichtig: Ein Verbot bedeutet nicht automatisch, dass der Konsum verschwindet. Umso wichtiger bleibt es, über Wirkungen, Risiken und Schutzmöglichkeiten informiert zu sein.
Risiken im Überblick:
Lachgas: Sauerstoffmangel, Ohnmacht, Nervenschäden bei häufigem Konsum
GBL/BDO: sehr schwer dosierbar, schnelle Bewusstlosigkeit, Atemdepression
Besonders gefährlich in Kombination mit Alkohol oder anderen Downern
Für dich & deine Crew:
– Getränke im Blick behalten
– nichts von Unbekannten annehmen
– aufeinander achten („check your friends“)
– bei Unsicherheit lieber einmal mehr Hilfe holen
– Wenn etwas nicht stimmt: 112 rufen – lieber zu früh als zu spät
– Ärzt:innen unterliegen der Schweigepflicht