In der 5. Video-Folge unseres virtuellen Infostandes widmet sich Dr. Schepper dem Thema „GHB/GBL“ („Liquid XTC“ oder einfach abgekürzt „G“).
Was ist GHB?
In der Partyszene wird das medizinische Narkosemittel GHB (Gamma-Hydroxybutyrat) seit den 90er Jahren unter den Szenenamen „G“ (englisch ausgesprochen) und „Liquid Ecstasy“ als Partydroge konsumiert. Dabei ist die Szene-Bezeichnung „Liquid Ecstasy“ irreführend: Auch wenn GHB teilweise ähnliche Wirkkomponenten wie Ecstasy (MDMA) hat – euphorisch, entaktogen und empathisch – sind die beiden Substanzen chemisch nicht miteinander verwandt. GHB – ein körpereigener Wirkstoff, der im menschlichen Gehirn die Schlaf- und Wachzustände regelt – ist eine geruch- und farblose (manchmal auch eingefärbte) Flüssigkeit mit einem leicht seifenartigen und salzigen Geschmack.
Was ist GBL?
Als GHB-Ersatzstoff wird auch die Substanz GBL (Gamma-Butyro-1,4-Lacton) konsumiert. GBL wird u.a. als Lösungsmittel (z.B. in Grafitti-Entfernern und Reinigungsmitteln) in der Industrie eingesetzt und kann herstellungsbedingte Verunreinigungen enthalten. GBL ist eine Vorläufersubstanz, wird im Körper zu GHB umgewandelt und hat daher eine ähnliche Wirkung.
GBL ist eine farblose Flüssigkeit mit einem gummi-artigen, chemischen und leicht stechendem Geschmack (Achtung schleimhautschädigende Säure – nur verdünnt einnehmen)!
Wirkung
Die Wirkung von GHB / GBL ist extrem dosisabhängig und individuell sehr verschieden. Sie hängt auch vom Reinheitsgrad der Substanz ab. Das Wirkspektrum reicht von Euphorie, Entspannung, Enthemmung, Wahrnehmungsintensivierung, eventuell Rededrang (Laberflash), leichtem Schwindel über Schläfrigkeit bis hin zu tiefem (komaähnlichem) Schlaf oder Bewusstlosigkeit.
Achtung: Die Konzentration von GHB/GBL unterliegt starken Schwankungen. Was einmal die richtige Dosis ist, kann bereits beim nächsten Mal eine gefährliche Überdosierung sein! Bei gleicher Dosierung haben GBL und BDO eine deutlich stärkere Wirkung und müssen daher geringer dosiert werden!
Die Spannweite zwischen einer Dosierung, die die erwünschte Wirkung hervorruft und einer Dosierung, die bereits zu Bewusstlosigkeit führen kann, ist sehr gering! Deshalb ist die Gefahr einer unbeabsichtigten Überdosierung bei GHB/GBL sehr hoch!
Anzeichen einer GHB/GBL-Überdosis sind starke Schläfrigkeit und danach mehrstündiger, tiefer, nicht oder nur schwer störbarer Schlaf, leichte bis sehr starke Übelkeit, Brechreiz, Schwindelgefühle, Kopfschmerzen, Muskelerschlaffung (man kann sich kaum auf den Beinen halten) bis hin zu völliger Bewegungslosigkeit, Bewusstlosigkeit, Verschwinden von Reflexen und Atembeschwerden. Schlimmstenfalls kann eine Überdosierung durch Atemlähmung zum Erstickungstod führen. Da es bei hohen Dosierungen auch häufig zu Erbrechen kommt, besteht bei aufkommender Schläfrigkeit das Risiko an Erbrochenem zu ersticken.
Achtung: Es ist schwer einschätzbar, ob jemand nach GHB/GBL-Konsum nur im Tiefschlaf ist oder bereits im Koma liegt – im Zweifelsfall immer ärztliche Hilfe holen! Notarzt 112, Adresse angeben und „bewusstlose Person“ bzw. „Atemstillstand“ melden!
Besonders gefährlich ist der gleichzeitige Konsum von Alkohol, Opiaten und Medikamenten: Selbst geringe Mengen können die Wirkung von GHB/GBL lebensgefährdend verstärken (Gefahr von Atemdepression, Koma, epileptischen Anfällen, Tod durch Atemlähmung!).
GBH /GBL als Vergewaltigungsdroge
In den Medien tauchen GHB / GBL immer wieder unter dem Namen „K.O.-Tropfen“ auf und sind als potenzielle Vergewaltigungsdroge (Date Rape Drug) in Verruf geraten. Meist können sich die betroffenen Frauen später jedoch an nichts mehr erinnern, da eine höhere Dosis GHB/ GBL einen Gedächtnisverlust bewirkt.
Zur Vorbeugung sollte man sein Getränk niemals aus den Augen lassen! Vor allem das Trinken aus Gläsern ist gefährlich. Wenn möglich immer aus der Flasche trinken! Falls ein Getränk mal stehen gelassen wird, dann eine(n) Freund/in beauftragen, auf das Getränk aufzupassen!
Nachweisbarkeit
Im Urin kann GHB/GBL bis zu 12 Stunden nach der Einnahme nachgewiesen werden, im Blut bis zu 6 Stunden. Da die Substanz in CO2 und H2O zerfällt, ist sie auch nicht anhand ihrer Abbauprodukte nachzuweisen.
Daher gilt: Wenn der Verdacht besteht, dass einer Person GHB/GBL unwissentlich verabreicht wurde, so schnell wie möglich die Polizei verständigen und in die Notaufnahme einer Klinik gehen! Unbedingt auf eine Blutprobe bestehen, denn GHB /GBL kann im Urin nur schwer nachgewiesen werden!
Weiterführende Infos zu GHB / GBL ….