Die Kollegen von Saferparty Zürich haben eine als 2C-B deklarierte Probe getestet. Diese enthielt kein 2C-B, sondern die verwandte Substanz 2C-P. 2C-P (4-propyl-2,5-dimethoxyphenethylamine) ist ein synthetisches Halluzinogen, welches ähnlich wirkt wie 2C-B, jedoch tiefer dosiert wird und eine längere Wirkdauer aufweist. Bei einer Falschdeklaration als 2C-B kann es aufgrund des späten Wirkungseintrittes und der unterschiedlichen (tieferen) […]