Die Kollegen von Saferparty Zürich haben eine als 2C-B deklarierte Probe getestet. Diese enthielt kein 2C-B, sondern die verwandte Substanz 2C-P. 2C-P (4-propyl-2,5-dimethoxyphenethylamine) ist ein synthetisches Halluzinogen, welches ähnlich wirkt wie 2C-B, jedoch tiefer dosiert wird und eine längere Wirkdauer aufweist. Bei einer Falschdeklaration als 2C-B kann es aufgrund des späten Wirkungseintrittes und der unterschiedlichen (tieferen) Dosierung schnell zu Überdosierungen und dadurch zu einer psychischen Überforderung kommen.
Die Wirkung von 2C-P ist eher mit der von 2C-E vergleichbar, wird allerdings als visueller und intensiver beschrieben. Da der Konsum von 2C-P sehr selten ist, können kaum definitive Aussagen zur Wirkung gemacht werden. User/innen berichten jedoch von einer schwierigen Handhabung; vor allem wenn 2C-P in hohen Dosen eingenommen wird. Einige Personen berichten von ausserkörperlichen, verwirrenden, traumähnlichen Erfahrungen, sowie starken visuellen und das Gehör betreffenden Halluzinationen. Als Nebenwirkungen können unter anderem Kopfschmerzen, Angst, Paranoia, Verwirrung, tiefer Blutdruck und Krämpfe auftreten.
Wichtiger Hinweis: 2C-P entfaltet seine Wirkung oftmals erst nach 2-3 Stunden!
Die detaillierte Warnung findet ihr hier…