Unter dem Sammelbegriff „Neue psychoaktive Substanzen“ (NPS) – auch als Legal Highs und Research Chemicals (RC`s) bezeichnet – werden neuartige, chemische Substanzen zusammengefasst, die die Wirkung bekannter Drogen nachahmen. Oftmals werden sie als vermeintlich legale Ersatzstoffe für illegale Substanzen angeboten.
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Was sind Legal-Highs?
Der Name Legal Highs suggeriert Konsumierenden, dass es sich um legale Substanzen handelt. Doch es handelt sich um psychoaktiv wirksame – meist bunt aufgemachte – Produkte, die von der Drogen-Gesetzgebung (noch) nicht erfasst sind. Sie werden oftmals als Fertigprodukte mit diversen psychotropen Inhaltsstoffen und/oder zugesetzten Nahrungsergänzungsmitteln verkauft. Der Grund für die Produktion dieser Substanzen liegt hauptsächlich darin, bestehende Gesetze zu umgehen.
Legal Highs werden oft als Ersatzstoffe für herkömmliche, illegale Substanzen vermarktet und als zweckentfremdete Produkte angeboten, z.B. als „Badesalze“. Die Produkte erscheinen harmlos, enthalten jedoch psychoaktive, chemische Wirkstoffe, die auf den Verpackungen nicht angegeben werden.
Risiken von Legal-Highs
Der Konsum von Legal Highs ist mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden. Es kann zu lebensgefährlichen Vergiftungen kommen. Problematisch ist die fehlende oder fehlerhafte Inhaltsangabe der Wirkstoffe auf der Verpackung – man kann nie genau wissen, welchen Wirkstoff man sich in welcher Konzentration zuführt. Zudem wird die Wirkstoff-Zusammensetzung eines Produktes von den Herstellern im Laufe der Zeit häufig verändert. Somit ist bei wiederholtem Konsum eines bestimmten Produktes nicht mit der gleichen Dosierung und der gewohnten Wirkung zu rechnen.
Durch Aufmachung und Vermarktung wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handele sich um professionelle Produkte, die keine gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffe enthalten. Der teilweise nicht illegale Status von Legal High-Produkten wiegt Konsumierende in falscher Sicherheit. Auch bei der legalen Produktion können Fehler auftreten und/oder Substanzen gestreckt werden. Ein vermeintlich legaler Status sagt nichts über die Gefährlichkeit der Substanzen aus. Es gibt für diese Produkte, die meist in Billiglaboren hergestellt werden, keinerlei Qualitätskontrollen.
Was sind Research Chemicals?
Unter dem Begriff Research Chemicals (kurz RC`s) versteht man zwei verschiedene Arten von chemischen, psychoaktiven Substanzen:
- Molekulare Abwandlungen von bereits vorhandenen, teilweise illegalen Substanzen
- Substanzen mit völlig neuen chemischen Strukturen
Bei RC`s handelt es sich um sog. Forschungs-Chemikalien. Sie sind meist Abfallprodukte aus der Pharmaforschung. D.h. oft wurden sie für experimentelle Zwecke hergestellt, aber nicht weiter oder nur unzureichend auf ihre Wirkungen, Nebenwirkungen und Langzeitfolgen am Menschen untersucht.
Viele dieser Stoffe ähneln bekannten psychoaktiven Substanzen, wurden aber leicht chemisch verändert, um gesetzliche Regulierungen zu umgehen.
RC`s sind meist die eigentlichen Inhaltsstoffe bzw. psychoaktiven Wirkstoffe in Legal-High-Produkten oder sie werden als Reinsubstanz vermarktet.
Risiken von Research-Chemicals
Die meisten RC`s sind weitgehend unerforscht. Es gibt kaum Informationen zu den psychoaktiven Wirkungen, zur Toxikologie und vor allem nicht zu den Langzeitrisiken.
Der aktuelle Wissensstand reduziert sich fast nur auf Berichte von Konsumierenden.
Diese Risiken können möglicherweise um ein Vielfaches höher sein, als beim Konsum anderer psychoaktiver Substanzen.
Da diese anderen psychoaktiven Substanzen schon länger bekannt und dadurch mehr Informationen verfügbar sind, lassen sich die Folgewirkungen besser abschätzen.
Rechtlicher Status: Das Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ist in Deutschland am 26.11.2016 in Kraft getreten. Es wurde eingeführt, um den Umgang mit sog. neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) zu regulieren, die zuvor nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Arzneimittelgesetz (AMG) fielen.
Das NpSG verfolgt einen neuen Ansatz, indem es nicht nur einzelne Substanzen, sondern ganze Stoffgruppen verbietet. Dadurch soll verhindert werden, dass Hersteller durch minimale chemische Veränderungen neue, zunächst legale Substanzen auf den Markt bringen können.
Generell gilt: Ein vermeintlich legaler Status sagt nichts über die Gefährlichkeit eines Produktes aus!
Was verbietet das NpSG?
Gemäß § 3 NpSG ist es verboten, mit neuen psychoaktiven Stoffen Handel zu treiben, sie in den Verkehr zu bringen, herzustellen, zu erwerben, zu besitzen oder sie anderen zu verabreichen. Ausgenommen vom Verbot sind anerkannte Verwendungen zu behördlichen, gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken.
Obwohl Besitz und Erwerb grundsätzlich nicht unter Strafe gestellt sind, kann man sich beim Erwerb neuer psychoaktiver Substanzen dennoch strafbar machen
und zwar dann, wenn man bei einer anderen Person den Tatentschluss zu einer strafbaren Handlung hervorgerufen hat. Das kann z.B. der Fall sein, wenn man neue psychoaktive Stoffe in inländischen oder ausländischen Online-Shops bestellt.
Denn dadurch wird beim Händler der Tatentschluss zum Inverkehrbringen (bei Sitz im Inland) bzw. zum Verbringen (bei Sitz im Ausland) solcher Stoffe in den Geltungsbereich des Gesetzes ausgelöst.
Strafrechtliche Konsequenzen
Verstöße gegen das NpSG können mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden. In besonders schweren Fällen, wie dem gewerbsmäßigen Handel oder der Abgabe an Minderjährige, drohen Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren.
Das NpSG ermöglicht den zuständigen Behörden auch die Sicherstellung und Vernichtung dieser Substanzen – unabhängig von einem Strafverfahren. Bei Bestellungen aus dem Ausland kann auch der Zoll verdächtige Substanzen sicherstellen.
Klassifizierung
Die momentan auf dem Drogenmarkt am häufigsten vorkommenden „Neuen psychoaktiven Substanzen“ (NPS) werden in nachfolgende Substanzklassen unterschieden:
- Synthetische Cannabinoide
- Synthetische Cathinone
- Phenethylamine
- LSD-Analoga
- Ketamin-Derivate
- Designer-Benzodiazepine
- Synthetische Opioide
- Piperazine
- Tryptamine
1. Synthetische Cannabinoide: z.B. MDMB-BUTINACA, MDMB-4en-PINACA
Synthetische Cannabinoide sind künstlich hergestellte chemische Substanzen, die auf die gleichen Rezeptoren im Gehirn wirken wie das natürliche THC (Tetrahydrocannabinol), der psychoaktive Bestandteil von Cannabis. Im Gegensatz zu THC, welches als Teil-Agonist wirkt, wirken die meisten synthetischen Cannabinoide als sog. Voll-Agonisten. Somit ist ihre Wirkung wesentlich potenter als die von natürlichem THC – teilweise um ein Vielfaches. Sie verfügen über eine vielfältige chemische Struktur: Es gibt hunderte verschiedene Varianten, die ständig verändert werden, um gesetzliche Verbote zu umgehen. Meist werden sie auf getrocknete Pflanzenmaterialien aufgesprüht und als Kräutermischungen oder in flüssiger Form als E-Liquids angeboten. Sie können aber auch als Pulver vorkommen. Dazu zählen z.B. Substanzen, wie MDMB-BUTINACA und MDMB-4en-PINACA und viele andere.
Wirkung
Die Wirkung synthetischer Cannabinoide ist mit einer starken Version von Cannabis vergleichbar. Oftmals steht ein sedierender Effekt im Vordergrund. Es können heftige Nebenwirkungen auftreten. Dazu zählen Kreislaufzusammenbrüche, starke Übelkeit, Erbrechen, Bluthochdruck, Brustschmerzen, Halluzinationen, psychotische Zustände, Panikattacken, Herzrasen, Herzrhythmusstörungen, aggressives Verhalten, Bewusstlosigkeit, Atemnot.
Die Nachwirkungen (u.a. absolute Fahruntauglichkeit) können bis zu einigen Tagen anhalten, z.B. Gleichgewichtsstörungen, Gedächtnislücken, Taubheitsgefühle in den Fingern und starke Kopfschmerzen. Bei einigen Konsumierenden sind nach dem Konsum von synthetischen Cannabinoiden schwere Vergiftungen mit Krampfanfällen aufgetreten, die notfallmedizinisch behandelt werden mussten.
Achtung, Lebensgefahr! Es gab deutschlandweit bereits Todesfälle durch synthetische Cannabinoide, teils schon nach der ersten Anwendung.
Risiken
Synthetische Cannabinoide sind bislang völlig unerforscht. Es gibt kaum Informationen zu den Wirkmechanismen und Langzeitfolgen. Regelmäßiger Konsum kann zu einer raschen Toleranzentwicklung (Gewöhnungseffekt) führen, d.h. um die erwünschte Wirkung zu erzielen, muss die Dosis gesteigert werden. Es tritt häufig ein starker Drang nachzulegen auf (Craving). Synthetische Cannabinoide besitzen ein starkes Abhängigkeitspotential, welches mit dem von Cannabis nicht zu vergleichen ist. Der Entzug kann so heftig sein, dass dieser unter ärztlicher Aufsicht geschehen muss.
Generell wirken synthetische Cannabinoide toxischer als natürliche Cannabis-Produkte. Das Wirkspektrum ist völlig unvorhersehbar und sie verfügen über ein erhebliches gesundheitliches Gefahrenpotential. Es gibt Hinweise auf eine krebserregende Wirkung. Auch Organe, wie Herz, Leber und Nieren, können geschädigt werden.
Die extrem hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide (bis zu hundertmal so stark wie der Cannabis-Wirkstoff THC) sowie die schwankende Wirkstoffkonzentration der Inhaltsstoffe bergen das Risiko von Überdosierungen und unkalkulierbaren Wechselwirkungen.
Problematisch ist die ungleichmäßige Verteilung des Wirkstoffs. Die in den Kräutermischungen beigemengten, chemischen Cannabinoide bleiben nicht immer am Pflanzenmaterial haften und setzen sich im Laufe der Zeit in der Verpackung ab. Dieser hochkonzentrierte Bodensatz erschwert die Dosierung und erhöht zusätzlich die Gefahr von lebensgefährlichen Überdosierungen.
Es gibt für diese Produkte keinerlei Qualitätskontrollen!
Ferner weisen Studien darauf hin, dass synthetische Cannabinoide mit akuten Psychosen im Zusammenhang stehen und die Verschlimmerung von psychotischen Störungen unter besonders anfälligen Personengruppen zur Folge haben können.
Rechtlicher Status
Die meisten synthetische Cannabinoide unterliegen in Deutschland entweder dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).
2. Synthetische Cathinone: z.B. Mephedron, Methylon, MDPV
Synthetische Cathinone sind eine Gruppe psychoaktiver Substanzen, die chemisch mit Cathinon verwandt sind, einem natürlichen Bestandteil der Kath-Pflanze. Sie können in zwei unterschiedlich wirksame Gruppen unterteilt werden.
-
- Cathinone mit empathogener Wirkung, vorwiegend Serotoninausschüttung, ähnlich MDMA.
- Cathinone mit stimulierender Wirkung, vorwiegend Dopaminausschüttung, ähnlich Amphetamin (Speed) und Amphetamin-Derivate.
Die bekanntesten Vertreter aus dieser Stoffgruppe sind Mephedron (4-MMC) und Abwandlungen. Auf dem Schwarzmarkt und über das Internet werden Cathinone auch als sog. „Badesalz“ angeboten.
In der Partyszene werden synthetische Cathinone entweder oral (Pulver / Kristalle werden in Zigarettenpapier gerollt und „gebombt“, Kapseln, Pillenform) oder nasal konsumiert.
Wirkung
Als Stimulans erzeugen Cathinone Euphorie, gesteigerten Rededrang, klares Denken, erhöhte Leistungsfähigkeit und veränderte Sinneswahrnehmungen. Das Bedürfnis nach Essen und Schlaf wird unterdrückt. Ebenso können verschiedene unerwünschte Effekte auftreten: Mundtrockenheit, eine Erhöhung des Blutdruckes, Anstieg der Körpertemperatur, Schweißausbrüche, Herzrasen, Hyperaktivität, ein unangenehmes Kältegefühl, ein beklemmendes Gefühl in der Herzgegend, Angstzustände sowie Paranoia. Es besteht meist ein starker, unkontrollierter Drang zum Nachlegen (Craving).
Risiken
Häufiger und hochdosierter Konsum von synthetischen Cathinonen kann Durchblutungsstörungen hervorrufen. Dies kann zu blauen Ellbogen, Knien und Lippen führen.
In hohen Dosen sind psychotische Reaktionen und Wahnvorstellungen möglich. Nach häufigem Konsum gibt es Berichte von anhaltender depressiver Verstimmung. Bei langfristigem und regelmäßigem Konsum ist eine Verschlechterung der Konzentration und der Gedächtnisleistung möglich. Zudem wird Cathinonen ein hohes psychisches Abhängigkeitspotential nachgesagt.
Achtung: Der Konsum von Mephedron hat in Europa bereits zu Todesfällen geführt. Cathinone sollten grundsätzlich so niedrig wie möglich dosiert werden. Auf Nachlegen sollte im Sinne der Risikoreduktion verzichtet werden.
Bitte beachten: Momentan sind vermehrt Falschdeklarationen bzw. andere Cathinon-Derivate auf dem Schwarzmarkt im Umlauf, die u.a. als Mephedron-Ersatzstoffe gehandelt werden. Dazu zählen z.B. 4-CMC, 3-CMC, 2-MMC oder 3-MMC.
Diese Cathinon-Derivate unterscheiden sich teilweise in Dosierung und Wirkdauer. Aufgrund der hohen Potenz und langen Wirkzeit besteht vor allem das Risiko für unkalkulierbare Überdosierungen. Auch besitzen sie ein unterschiedliches Schadenspotential hinsichtlich ihrer Neurotoxizität.
Synthetische Cathinone wurden, wie die meisten Research Chemicals (RC`s), kaum oder noch nicht am Menschen getestet. Es gibt kaum gesicherte Erkenntnisse über Wirkmechanismen, Giftigkeit und mögliche Langzeitfolgen. Der aktuelle Wissensstand basiert lediglich auf Berichten Konsumierender. Aufgrund fehlender Informationen und damit schwer abschätzbarer Risiken wird vom Konsum dringend abgeraten!
Achtung: X-CMC-Derivate stehen im Verdacht, stark hirnschädigend (neurotoxisch) zu sein.
Rechtlicher Status
Synthetische Cathinone, wie Mephedron, Methylon und MDPV, sind in Deutschland als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel eingestuft und unterliegen dem BtMG. Neuere Cathinon-Derivate unterliegen meist dem NpSG.
Weiterführende Infos zu synthetischen Cathinonen
Mephedron
Mephedron gehört innerhalb der Gruppe der Amphetamine zu den Cathinon-Derivaten. Es wird als Pulver, als Kapsel oder als Tablette verkauft. Auf dem Schwarzmarkt und über das Internet wird es oft als sog. „Badesalz“ angeboten.
Der Begriff „Badesalz“ wird in Internet-Shops oft als Sammelbegriff für unterschiedlich wirkende Substanzen verwendet. Vorsicht: „Badesalz“ ist jedoch nicht gleich „Badesalz“.
Als Stimulans/ Entaktogen erzeugt Mephedron starke Euphorie, gesteigerten Rededrang, klares Denken, erhöhte Leistungsfähigkeit und veränderte Sinneswahrnehmungen. Das Bedürfnis nach Essen und Schlaf wird unterdrückt. Ebenso können verschiedene unerwünschte Effekte auftreten: Mundtrockenheit, eine starke Erhöhung des Blutdruckes, Anstieg der Körpertemperatur, Herzrasen, Hyperaktivität, ein unangenehmes Kältegefühl und beklemmendes Gefühl in der Herzgegend, Angstzustände sowie Paranoia. Es besteht meist ein starker, unkontrollierter Drang zum Nachlegen (Craving).
Häufiger und hochdosierter Konsum von Mephedron kann Durchblutungsstörungen hervorrufen. Diese können zu blauen Ellbogen, Knien und Lippen führen.
In hohen Dosen sind psychotische Reaktionen und Wahnvorstellungen möglich.
Nach häufigem Konsum gibt es Berichte von anhaltender depressiver Verstimmung (über den üblichen ein/zwei Tage dauernden Zeitraum eines typischen „MDMA-Hangovers“ hinaus).
Bei langfristigem und regelmäßigem Konsum ist eine Verschlechterung der Konzentration und der Gedächtnisleistung möglich. Zudem wird Mephedron ein hohes psychisches Abhängigkeitspotential nachgesagt.
Es gibt kaum gesicherte Erkenntnisse über Wirkmechanismen, Giftigkeit und mögliche Langzeitfolgen. Der aktuelle Wissensstand basiert lediglich auf Konsumentenberichten.
Mephedron ist in Deutschland seit 2010 als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft.
Methylon (MDMC, bk-MDMA)
Methylon wird als gelbliche Flüssigkeit oder weißes Pulver angeboten und gehört wie Mephedron zu den Cathinon-Derivaten. Es hat eine MDMA-ähnliche Wirkung, fördert die Kommunikation und macht euphorisch. Bei Wirkungseintritt überwiegen anregende Effekte (beschleunigter Herzschlag, Unruhe, Hitzewallungen, Schwitzen). Konsumentenberichten zufolge kommt es zu einem angenehmen Gefühl der Zufriedenheit, ruhiger Euphorie, Gelassenheit und Entspannung. Mögliche Nebenwirkungen sind Erweiterung der Pupillen, Kieferspannen, Erschöpfung der Serotonin-Reserven, vermehrtes Schwitzen und infolgedessen Dehydration
In hohen Dosen stehen die stimulierenden Effekte im Vordergrund. Es kommt zu psychischer Unruhe, beschleunigtem Herzschlag, erhöhtem Blutdruck bis hin zu Rastlosigkeit und Paranoia. Darüber hinaus ist das Auftreten von Augenzittern, Verkrampfungen der Kaumuskeln und Zuckungen der Gesichtsmuskeln wahrscheinlich.
Zu den langfristigen Nebenwirkungen von Methylon ist aufgrund mangelnder Langzeitstudien nichts bekannt. Es ist anzunehmen, dass Methylon, genau wie MDMA, eine starke Belastung für Herz, Leber und Nieren darstellt.
Seit 2012 unterliegt Methylon dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
MDPV (Methylendioxypyrovaleron)
MDPV ist eine hochpotente, psychotrope Substanz, die als Noradrenalin-Dopamin-Wiederaufnahmehemmer wirkt. Es ist ein körner- oder puderartiges Pulver von weißer bis leicht bräunlicher Farbe und gehört zu den sog. Research Chemicals.
Vor allem seit dem Verbot von Mephedron ist es verstärkt im Umlauf. MDPV wird zum einen im Internet – getarnt als vermeintliches „Badesalz“ – angeboten. Zum anderen ist MDPV als Streckmittel in Ecstasy-Pillen, Speed und Kokain-Pulver zu finden. Vom chemischen Aufbau her ist MDPV dem MDMA ähnlich. Die Wirkung hingegen ähnelt mehr der von Amphetamin, Methylphenidat („Ritalin“) oder Kokain. Es führt zu starker Euphorie, gesteigertem Rededrang, erhöhter Leistungsfähigkeit und veränderten Sinneswahrnehmungen.
Auf physischer Ebene kommt es zu einer Erhöhung des Herzschlags und des Blutdrucks, Herzrasen, einem unangenehmen Kältegefühl und einem beklemmenden Gefühl in der Herzgegend. Das Bedürfnis nach Essen und Schlaf wird unterdrückt.
Auf psychischer Ebene treten Unruhezustände, Nervosität und Hyperaktivität auf.
Die Wirkung ist stark dosisabhängig. In höheren Dosierungen kann es zu Panikattacken, Wahnvorstellungen und Paranoia kommen. Es besteht zusätzlich ein starker Drang zum Nachlegen (Craving). Außerdem kann sich eine psychische Abhängigkeit entwickeln.
Es gibt bisher keine genauen Kenntnisse über die Langzeitfolgen von MDPV.
Seit 2012 ist MDPV dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt.
3. Phenylethylamine: z.B. 4-FA, 4-MA, NBOMe-Derivate
Phenylethylamine sind chemisch hergestellte Verbindungen und eine übergeordnete Stoffgruppe, welche viele psychotrope Stoffe beinhaltet. Zu den am häufigsten nachgewiesenen Phenylethylaminen gehören 4-FA, 4-MA und NBOMe-Derivate.
4-FA und 4-MA sind synthetische Phenylethylamine und mit Amphetamin verwandt. Oft werden sie in Form von Pulver oder Kristallen mit weißer bis gelblicher Farbe, aber auch als Pillen oder Kapseln angeboten. In einschlägigen Internet-Shops werden sie als sog. „Research Chemical“ verkauft. Meist werden sie oral oder nasal konsumiert.
Wirkung und Risiken von 4-FA und 4-MA
Die Wirkung von 4-FA und 4-MA ist Amphetamin-und MDMA-ähnlich: stimmungsaufhellend und leistungssteigernd. Zu den Nebenwirkungen zählen Kieferkrämpfe, Schweißausbrüche, erhöhter Blutdruck, Herzrasen, Kreislaufbeschwerden, Appetitverlust, Übelkeit, Schlaflosigkeit. Auf psychischer Ebene können paranoide Zustände, Panikattacken, Angstzustände sowie depressive Verstimmungen auftreten. Ein psychisches Abhängigkeitspotenzial ist gegeben.
4-FA und 4-MA wirken oft schon in sehr geringen Dosen und werden u.a. als „Speed-Ersatz“ bzw. Amphetamin verkauft. Gelegentlich tauchen diese Substanzen auch in Ecstasy-Pillen auf. Hierbei kann es zu gefährlichen Verwechslungen und Wechselwirkungen kommen, da Konsumierende nicht wissen, welche Substanz sie einnehmen.
4-FA und 4-MA unterdrücken die Wirkung des Alkohols, was zu übermäßigem Alkoholkonsum bzw. zu einer Alkoholvergiftung führen kann. Konsumierende klagen in Berichten über starke Kopfschmerzen sowie Nieren- bzw. Leberschmerzen in den Tagen nach dem Konsum. In hohen Dosen: Überhitzung, Verlust des Gleichgewichtsinns und temporärer Hörsturz.
Achtung: Bei 4-FA und 4-MA handelt es sich um unerforschte Substanzen, über die keine Langzeitstudien vorliegen und die im Verdacht stehen, stark neurotoxisch zu sein. Je höher die Dosis, umso größer das neurotoxische Potential (Gefahr für Hirnschäden!).
Im Zusammenhang mit 4-FA und 4-MA gab es europaweit bereits mehrere Todesfälle!
Wirkung und Risiken von NBOMe-Derivaten
Zu den NBOMe-Derivaten zählen z.B. 25I-NBOMe und 25B-NBOMe. Diese Substanzen sind hochpotente, halluzinogene Derivate der Phenylethylamine 2C-I und 2C-B (siehe dazu Substanzinfos im Booklet Partydrogen). Meist werden sie ähnlich wie LSD (Vorsicht, Verwechslungsgefahr!) auf Blotter-Papier (Filz), manchmal als pure Chemikalie (Reinsubstanz Pulver oder Kristalle) angeboten. NBOMe-Derivate sollen im Unterschied zu LSD einen bitteren Geschmack haben.
Generell sind NBOMe-Substanzen aufgrund ihrer starken psychedelischen Wirkung sehr schwer zu dosieren (im Mikrogramm-Bereich!) und aufgrund des Kontrollverlustes als Partydroge völlig ungeeignet.
Die Sinneswahrnehmungen werden verfremdet, das Raum-Zeit-Empfinden ist gestört. Stimmung und Gefühle können sich abrupt verändern und ins Negative umschlagen. Konsumierenden-Berichten zufolge kommt es zur Loslösung vom eigenen Körper und/ oder Ich-Auflösung. Zudem kann der Konsum von Stoffen der NBOMe-Gruppe psychische Störungen mit Symptomen wie Realitätsverlust und Wahnvorstellungen auslösen.
NBOMe-Derivate wirken stark auf das Herz-Kreislauf-System, wodurch Überdosierungen auch auf körperlicher Ebene lebensbedrohliche Konsequenzen haben können. In höheren Dosen kann es zu einem massiven Anstieg der Herzfrequenz, der Körpertemperatur und des Blutdrucks kommen. Krampfanfälle sind möglich. Da die Substanzen bisher kaum erforscht sind, gibt es keinerlei Erkenntnisse zu den Langzeitschäden. Vom Konsum wird dringend abgeraten!
Achtung: Der Konsum von NBOMe-Derivaten kann bei Überdosierung tödlich enden.
Rechtlicher Status
4-FA, 4-MA, 25I-NBOMe und 25B-NBOMe sind in Deutschland als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel eingestuft und unterliegen dem BtMG. Neuere Phenylethylamine unterliegen meist dem NpSG.
Weiterführende Infos zu Phenylethylaminen
PMA (Para-Methoxyamphetamin/ PMMA (Para-Methoxymetamphetamin)
PMA und das chemisch eng verwandte PMMA sind Amphetaminderivate. In der Regel werden sie als Tabletten oder in Pulverform gehandelt und oftmals als vermeintliches Ecstasy verkauft.
In geringer Dosierung soll PMA/PMMA eine MDMA-ähnliche Wirkung haben, jedoch ohne den entaktogenen, d.h. den die Empathie steigernden Effekt. In höherer Dosierung ruft PMA/PMMA Symptome hervor, die einem stärkeren Alkoholrausch gleichen.
Bei gleicher Dosierung ist PMA/PMMA jedoch sehr viel toxischer als MDMA. Nach dem Konsum größerer Mengen PMA/PMMA können Herzrhythmusstörungen und Krampfanfälle auftreten. Höhere Dosierungen verursachen einen sehr starken Anstieg des Blutdrucks und der Körpertemperatur. Rasender Puls und schneller Herzschlag können die Folge sein. Es kann zu Muskelkrämpfen, Übelkeit, Erbrechen und inneren Blutungen kommen. Bei Körpertemperatur über 40 Grad Celsius können Hirnzellen geschädigt werden. Betroffene fallen ins Koma, aus dem sie nicht wieder erwachen und versterben im Schnitt zwischen 6 und 24 Stunden an allgemeinem Organversagen.
Über Langzeitfolgen nach chronischem Konsum von PMA/PMMA ist sehr wenig bekannt.
Im Vergleich zu MDMA treten die psychoaktiven Wirkungen von PMA/PMMA verzögert ein. Es dauert mindestens eine Stunde bis erste Effekte spürbar sind. Viele Konsumenten nehmen deshalb an, eine zu geringe Dosis genommen zu haben, so dass häufig „nachgelegt“ wird, um die erwünschte Wirkung zu erzielen. Gefährliche oder sogar tödliche Überdosierungen können hierbei die Folge sein.
Achtung: Der Konsum von PMA/PMMA kann tödlich enden. Die Spanne zwischen einer „normalen“ Dosis und einer Überdosierung ist sehr klein. Die Gefahr einer Überdosierung ist somit sehr hoch. Im Zusammenhang mit PMA/PMMA gab es europaweit bereits mehrere Todesfälle!
PMA und PMMA unterliegen in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
4-MA (4-Methylamphetamin)
4-MA ist ein synthetisches Phenethylamin und eng mit Amphetamin verwandt. Vertrieben wird 4-MA als weißes Pulver oder als weiß bis weiß-gelbliche Paste.
4-MA wird allerdings auch in Flüssigkeiten nachgewiesen und zu einem geringeren Grad in Tabletten bzw. Pillen. Es bewirkt – ähnlich wie MDMA – eine Ausschüttung der Neurotransmitter Dopamin, Noradrenalin und Serotonin. Auch die Wirkung ist MDMA-ähnlich, d.h. euphorische Effekte sind wahrscheinlich. Die Antriebssteigerung ist jedoch vergleichsweise stark und eher mit Amphetamin vergleichbar. 4-MA wirkt vermutlich schon in sehr geringen Dosen.
4-MA wird oft als „Speed-Ersatz“ bzw. Amphetamin verkauft. Gelegentlich taucht es auch in Ecstasy-Pillen auf. Hierbei kann es zu gefährlichen Verwechslungen kommen, da Konsumenten nicht wissen, welche Substanz sie einnehmen. Zu den Nebenwirkungen zählen Überhitzung, erhöhter Blutdruck, Appetitverlust, Übelkeit, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, paranoide Zustände und Angstzustände sowie Depressionen.
Achtung: Der Konsum von 4-MA kann tödlich enden. Bei 4-MA handelt es sich um eine unerforschte Substanz, über die keine Langzeitstudien vorliegen und die im Verdacht steht, sehr stark neurotoxisch zu sein.
Im Zusammenhang mit 4-MA gab es europaweit bereits mehrere Todesfälle!
NBOMe-Derivate (z.B. 25I-NBOMe, 25B-NBOMe, 25C-NBOMe)
25I-NBOMe, 25B-NBOMe und 25C-NBOMe sind hochpotente, halluzinogene Derivate (Abkömmlinge) der Phenylethylamine 2C-I, 2C-B und 2C-C. Meist werden sie ähnlich wie LSD (Vorsicht, Verwechslungsgefahr!) auf Blotter-Papier (Filz), manchmal als pure Chemikalie (Reinsubstanz) angeboten. NBOMe-Derivate sollen im Unterschied zu LSD einen bitteren Geschmack haben.
Generell sind NBOMe-Substanzen aufgrund ihrer starken psychedelischen Wirkung sehr schwer zu dosieren (im Mikrogramm-Bereich!) und aufgrund des Kontrollverlustes als Partydroge völlig ungeeignet.
Die Sinneswahrnehmungen werden intensiviert und verfremdet, das Raum-Zeit-Empfinden ist gestört. Stimmung und Gefühle können sich abrupt verändern und ins Negative umschlagen. Konsumenten-Berichten zufolge kommt es zur Loslösung vom eigenen Körper und/ oder Ich-Auflösung. Zudem kann der Konsum von Stoffen der NBOMe-Gruppe psychische Störungen mit Symptomen wie Realitätsverlust und Wahnvorstellungen auslösen.
Phenethylamine wirken sehr stark auf das Herz-Kreislauf-System, wodurch Überdosierungen auch auf körperlicher Ebene lebensbedrohliche Konsequenzen haben können. In höheren Dosen kann es zu einem massiven Anstieg der Herzfrequenz, der Körpertemperatur und des Blutdrucks kommen. Krampfanfälle sind möglich. Da die Substanzen bisher kaum erforscht sind, gibt es keinerlei Erkenntnisse zu den Langzeitschäden.
Achtung: Der Konsum von NBOMe-Derivaten kann tödlich enden. Nach Überdosierungen im Zusammenhang mit NBOMe-Substanzen sind bereits Todesfälle aufgetreten!
25I-NBOMe wurde im November 2014 ins BtMG aufgenommen und ist somit eine illegale Substanz (Stand November 2014).
4. LSD-Analoga: z.B. 1P-LSD, 1S-LSD, 1cP-LSD, 1V-LSD, 1T-LSD, ALD-52
LDS-Analoga (Ergolin-Derivate) imitieren die halluzinogenen Effekte von LSD und zählen zur Strukturklasse der Ergoline bzw. Lysergamiden. Zu den bekanntesten Vertretern gehören z.B. 1S-LSD, 1P-LSD, 1cP-LSD, 1V-LSD, 1T-LSD und ALD-52. Diese psychedelisch wirkenden Stoffe werden als Forschungs-Chemikalien und LSD-Alternative im Internet vermarktet.
Sie werden als Filze, kleine Pillen oder in flüssiger Form angeboten und können oral oder sublingual (Aufnahme über die Mundschleimhaut unter der Zunge) eingenommen werden.
Bisher gibt es zu LSD-Analoga kaum gesicherte Informationen. Vermutlich handelt es sich um eine sog. „Prodrug“. Das sind Substanzen, die im Körper zu LSD umgewandelt werden. Die Potenz der unterschiedlichen Derivate kann schwanken. Auch unterliegen die angebotenen Präparate im Onlinehandel keinerlei Qualitätskontrollen. Dosisangaben können fehlerhaft sein.
Wirkung und Risiken
Je nach Dosis, Set und Setting und Person kann es u. a. zu Pseudo-Halluzinationen, großer körperlicher Unruhe, Herzrasen, unkontrolliertem Anstieg der Körpertemperatur, veränderter und intensivierter Wahrnehmung der Umwelt, Angstzuständen, Herzrasen, Verwirrtheit, Paranoia und Panikattacken kommen. Die Wirkung von LSD-Analoga ist der von LSD ähnlich.
Da es sich bei LSD-Analoga um bislang unerforschte Substanzen handelt, gibt es kaum Informationen zu den Nebenwirkungen und Langzeitfolgen. Mögliche toxische Effekte sind nicht ausgeschlossen. Dementsprechend birgt der Konsum ein unberechenbares Gesundheitsrisiko. Vom Konsum wird dringend abgeraten!
Rechtlicher Status
LSD-Analoga unterliegen in Deutschland meist dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und sind somit verbotene Substanzen.
5. Ketamin-Derivate: z. B. MXE, MXP, D-Ketamin und 2F-Ketamin
Ketamin-Derivate sind chemische Abwandlungen des Narkosemittels Ketamin. Sie ahmen die narkotisierende und schmerzlindernde Wirkung von Ketamin nach.
Dazu zählen z.B. MXE, MXP, D-Ketamin und 2F-Ketamin. Dabei handelt es sich um dissoziative Anästhetika, welche zur Gruppe der Arylcyclohexylamine gehören. Meist werden sie in Pulverform geschluckt oder gesnieft.
Wirkung und Risiken
Ketamin-Derivate wirken ähnlich wie Ketamin. In hohen Dosierungen haben sie betäubende Effekte, in niedriger Dosierung eher dissoziative Effekte. Im Vergleich zu Ketamin ist der Wirkungseintritt jedoch verzögert, wobei die Wirkung etwas länger anhalten soll. Auch können sie möglicherweise potenter wirken als Ketamin. Durch den verzögerten Wirkungseintritt besteht die Gefahr, dass zu schnell nachgelegt wird, wodurch es zu gefährlichen und ungewollten Überdosierungen kommen kann.
Die Potenz und Wirkdauer der am Schwarzmarkt gehandelten Ketamin-Derivate schwanken sehr stark. Das Derivat 2-oXo-PCE beispielsweise weist eine 4-mal höhere Potenz als S-Ketamin auf. Die Wirkdauer ist mit 6-10 Stunden um ein Vielfaches länger als die von S-Ketamin (1-2 Stunden). Hier besteht bei Falschdeklaration und/oder wenig Konsumerfahrung ein hohes Überdosierungsrisiko.
Dissoziativa können in gleichen Dosierungen unterschiedliche Wirkungen auslösen und sind besonders stark von Drug/Set/Setting abhängig!
Es kommt nach der Einnahme zu motorischen Schwierigkeiten und der Dissoziation (Loslösung) vom Körper. Zusätzlich wird der Tastsinn verändert oder intensiviert. Ein Schwebegefühl stellt sich ein. Eine Ich-Auflösung (Depersonalisation / Derealisation) kann ebenfalls eintreten. Visuelle Veränderung und verschobene Zeitwahrnehmungen sind die Folge.
Bei Überdosierungen sind Nahtoderfahrungen möglich. Diese können Angst, Panik und Traumata auslösen. Unerfahrene und psychisch vorerkrankte Personen sollen unbedingt auf den Konsum verzichten!
Ketamin-Derivate sind bislang unerforschte Substanzen. Über spezifische Risiken, Nebenwirkungen und mögliche Langzeitfolgen gibt es derzeit keine Informationen.
Es können unvorhersehbare Langzeitschäden (z.B. Blasenkrankheiten, Inkontinenz) auftreten. Da es sich um neuartige, unbekannte Substanzen handelt, sind die Risiken als deutlich höher einzustufen als die von Ketamin, einer schon lange bekannten, in der Medizin verwendeten Droge. Deshalb wird vom Konsum zu Rauschzwecken dringend abgeraten!
Die Kombination mit sedierenden, atemdepressiven Downern (Alkohol, GHB/GBL, etc.) kann lebensbedrohlich sein, da es zu einer Atemlähmung kommen kann.
Bitte beachten: Dissoziativ wirkende Substanzen sind keine Partydrogen! Tanzen und sich Fortbewegen ist nur schwer möglich!
MXE unterliegt in Deutschland dem BtMG. MXP, D-Ketamin und 2F-Ketamin sind dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) unterstellt und somit verbotene Substanzen.
6. Designer-Benzodiazepine: z.B. Etizolam, Flubromazolam
Designer-Benzodiazepine sind seit ca. 2012 als Ersatz für verschreibungspflichtige Benzodiazepine im Umlauf. Sie gehören zur Gruppe der Sedativa und imitieren die Wirkung gebräuchlicher Medikamente, wie z.B. Diazepam. Vom Wirkprofil her sind sie jedoch deutlich potenter. Designer-Benzodiazepine haben meist die Namensendung „-zolam“, wie z.B. Etizolam und Flubromazolam. Zumeist werden Designer-Benzodiazepine als Kapseln, Tabletten oder Pulver angeboten. Sie sind meist hochpotent und sehr schwer zu dosieren.
Wirkung und Risiken
Designer-Benzodiazepine haben eine beruhigende und angstlösende Wirkung. Zu den unmittelbaren Nebenwirkungen zählen Amnesie, Benommenheit, Muskelschwäche, undeutliche Aussprache, Orientierungslosigkeit und Sedierung. Die Wirkdauer ist meist sehr lang, was zu ungewünschten Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit und zu einer Anhäufung von Effekten führen kann.
Zu den Nachwirkungen gehören: motorische Schwierigkeiten, Schwindelgefühle, ausgeprägter „Hangover“ an den Tagen nach der Einnahme, Müdigkeit, Gereiztheit, Kopfschmerzen.
Bereits Dosierungen ab 1,25 mg (bei empfindlichen Personen bereits ab 0,5 mg) können zu Erinnerungslücken und „Blackouts“ führen. Es besteht ein hohes Verletzungsrisiko.
Besonders problematisch ist das hohe Suchtpotential. Designer-Benzodiazepine führen sehr schnell zu einer starken körperlichen Abhängigkeit und es entwickelt sich rasch eine Toleranz: Drei Tage täglicher Konsum können bereits eine Abhängigkeit hervorrufen! Dies passiert wesentlich schneller als bei anderen, herkömmlichen Benzodiazepinen.
Der Entzug ist sehr heftig (ähnlich wie von Heroin, dauert länger) und kann lebensgefährlich verlaufen. Daher sollte dieser unbedingt nur unter ärztlicher Aufsicht und durch langsames Ausschleichen stattfinden. Beim Entzug kehren sich die Wirkungen ins Gegenteil um z.B. Schlaflosigkeit, Panikattacken, Angstzustände, Krampfanfälle, Halluzinationen.
Vorsicht: Die Kombination von Benzodiazepinen und Downern (z.B. Alkohol / Opioide) kann zu einer lebensgefährlichen Atemdepression führen.
Besteht eine medizinische Notwendigkeit für die Einnahme eines Benzodiazepins, sollte immer ein Arzt konsultiert werden und ein bereits länger erforschtes, pharmazeutisches Benzodiazepin eingenommen werden. Es wird dringend von einer Selbstmedikation ohne ärztliche Begleitung abgeraten!
Auf dem Schwarzmarkt gehandelte Designer-Benzodiazepine unterliegen oft starken Schwankungen und können mit billigen Streckmitteln versetzt sein. Auch sind vermehrt Fälschungen im Umlauf – z.B. falschdeklarierte Xanax-Tabletten, die statt des eigentlichen Wirkstoffs Alprazolam hochpotente Designer-Benzodiazepine enthalten. Für diese Produkte gibt es keinerlei Qualitätskontrollen!
Da einige Designer-Benzodiazepine einen verzögerten Wirkeintritt haben (z.B. Retard-Tabletten), besteht die Gefahr, dass nachgelegt wird und eine ungewollt hohe und somit lebensbedrohliche Dosis eingenommen wird. Achtung, es besteht akute Überdosierungsgefahr!
Rechtlicher Status
Designer-Benzodiazepine, wie Etizolam und Flubromazolam, unterliegen in Deutschland dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).
7. Synthetische Opioide: z.B. Carfentanyl, Etonitazen und Isotonitazen
Synthetische Opioide sind chemische Abkömmlinge von medizinisch genutzten Opioiden. Im Gegensatz zu den halbsynthetischen Opioiden (z.B. Heroin) werden sie ausschließlich im Labor mithilfe von Chemikalien hergestellt.
Es gibt eine Vielzahl von Abwandlungen (Derivate), die für den illegalen Markt produziert werden. Zu den bekanntesten synthetischen Opioiden zählen die Derivate von Fentanyl (z.B. Carfentanyl) und Nitazen (z.B. Etonitazen und Isotonitazen).
Fentanyl– und Nitazen-Derivate (sog. Nitazene) werden meist als kristallines Pulver, in Tablettenform oder als Lösungen gehandelt. Sie können geschluckt, gesnieft, geraucht oder injiziert werden.
Fentanyl-Derivate (z.B. Carfentanyl) sind nur in der Tiermedizin zur Betäubung von besonders großen Säugetieren (z.B. Elefanten) zugelassen. Carfentanyl ist schätzungsweise 100-mal stärker als Fentanyl und 10.000-mal stärker als Morphin. Aufgrund des extrem hohen Risikos einer Überdosierung wird Carfentanyl nicht bei Menschen angewendet.
Nitazene werden wegen des ungünstigen Verhältnisses von Wirkungen und Nebenwirkungen weder in der Human- noch in der Tiermedizin eingesetzt.
Zunehmend sind Nitazene auch in Form von Arzneimittelfälschungen, wie z.B. gefälschte Oxycodon-Tabletten, auf dem illegalen Markt im Umlauf. In mehreren EU-Ländern wurde ein starker Anstieg von Vergiftungen und Todesfällen registriert, die auf den Konsum von synthetischen Opioiden zurückzuführen sind – auch in Deutschland!
Wirkung und Risiken
Synthetische Opioide docken an den Opioid-Rezeptoren im zentralen Nervensystem an. Sie haben eine schmerzstillende, dämpfende, beruhigende, euphorisierende Wirkung und aktivieren das Belohnungssystem, wodurch ein hohes Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential gegeben ist.
Zudem wirken sie hustenreizlindernd, blutdrucksenkend und verstopfend.
Synthetische Opioide sind extrem potent und aufgrund ihrer starken Wirksamkeit sehr schwer zu dosieren. Sie wirken bereits im Mikro-Gramm-Bereich und können kaum adäquat und risikoarm dosiert werden.
Aufgrund der hohen Potenz ist die Gefahr, ungewollt eine tödliche Dosis einzunehmen, im Vergleich zu anderen Opiaten / Opioiden stark erhöht. Wir raten dringend vom Konsum ab!
Wie bei allen Opioiden besteht eine starke Toleranzentwicklung und ein hohes psychisches und physisches Abhängigkeitspotenzial. Zudem besteht die Gefahr einer lebensbedrohlichen Atemdepression.
Nach Absetzen der Substanz kommt es zu Entzugssymptomen. Diese sind vor allem Schweißausbrüche, Schüttelfrost/Kälte, ein Rinnen der Augen und Nase, Erbrechen, Durchfall, Unruhe, Gereiztheit, Schwäche, depressive Zustände, schmerzhafte Krämpfe, Schlaflosigkeit. Seltener auch Halluzinationen, psychotische Phasen und Krampfanfälle. Begleitet werden können diese zusätzlich von extremen Angstzuständen und Panikattacken. Deshalb sollten sie stets langsam und nur unter ärztlicher Begleitung reduziert werden!
Werden zusätzlich noch andere zentral dämpfende Wirkstoffe eingenommen, können sich die Effekte gegenseitig steigern. So sollte z.B. die Einnahme von Beruhigungsmitteln wie Benzodiazepinen oder alkoholhaltiger Getränke unbedingt vermieden werden.
Der gleichzeitige Konsum mit serotonerg (= verstärken die Wirkung von Serotonin) wirkenden Substanzen (Antidepressiva, MDMA, etc.) kann ein lebensbedrohliches Serotoninsyndrom zur Folge haben.
Gegenmittel / Antidot: Naloxon kann Leben retten!
Naloxon kann – als Notfallmedikament eingesetzt – Überdosierungen rückgängig machen. Es blockiert die Wirkung von Opioiden im Körper und hebt eine Atemlähmung auf. Dies kann bei einer Überdosierung den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen.
Das momentan in Deutschland erhältliche Naloxon ist bzgl. Dosierung auf
Heroin-Konsumierende zugeschnitten. Die Dosis reicht bei Fentanyl- und Nitazen-Derivaten möglicherweise nicht aus. Es kann notwendig sein, mehr als ein oder zwei Naloxon-Nasensprays einzusetzen.
Rechtlicher Status
Fentanyl-Derivate und Nitazene unterliegen in Deutschland entweder dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).
8. Piperazine: z.B. m-CPP, TFMPP, BZP
Piperazine gelten als eine weitere Stoffklasse Amphetamin-ähnlicher Substanzen. Sie sind organische Verbindungen des Piperazins, das als Nebenprodukt bei der Herstellung anderer chemischer Substanzen anfällt. Sie waren eine Zeitlang als Pillen oder Pulver im Umlauf. Heute spielen sie eine eher untergeordnete Rolle. Zu den bekanntesten Piperazinen zählt z.B. BZP (Benzylpiperazin), welches in Pulver- oder Pillenform erhältlich ist. In der Regel wird es geschluckt oder gesnieft.
Wirkung und Risiken
Die Wirkung von BZP ist mit der von MDMA vergleichbar, wird jedoch von Konsumierenden als schwächer beschrieben. Die Substanz bewirkt eine erhöhte Ausschüttung der körpereigenen Stoffe Dopamin und Noradrenalin. Während des Rausches kann es zu Ruhelosigkeit, Hypernervosität, vermindertem Schlafbedürfnis, Angst, erhöhter Herzfrequenz, Kopfschmerzen, Erbrechen, Verwirrtheit und gesteigerter Aggression kommen. Nach Abklingen der Wirkung treten häufig Nierenschmerzen auf.
Achtung: Bei Überdosierung kann es zu einem massiven, lebensbedrohlichen Anstieg der Herzfrequenz und des Blutdrucks kommen. Krampfanfälle sind möglich.
Da die Substanz bisher kaum erforscht ist, gibt es keinerlei Erkenntnisse zu den Langzeitschäden.
Rechtlicher Status
Piperazine, wie BZP, fallen in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Weiterführende Infos zu Piperazinen
m-CPP (meta-Chlorphenylpiperazin)
m-CPP ist ein Piperazin-Derivat in Pulverform und wird häufig als Ecstasy in Pillenform verkauft. Es bindet ebenso wie MDMA an Serotonin-Rezeptoren und hat daher eine Ecstasy-ähnliche Wirkung. Die psychoaktive Wirkung ist jedoch vergleichsweise schwach ausgeprägt. Dies zeigt sich in leichten Glücksgefühlen und einer Veränderung der Wahrnehmung.
Allerdings kommen häufig unangenehme Begleiterscheinungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Nierenschmerzen, Nervosität und Schweratmigkeit hinzu. Nicht selten leiden die Konsumenten an einer mehrere Tage andauernden, starken Ab- und Niedergeschlagenheit. M-CPP kann den psychischen Zustand eines Konsumenten längerfristig verändern: Depressionen oder auch Angstzustände sind mögliche Spätfolgen. Der Urin verfärbt sich nach Einnahme von m-CPP oft für mehrere Tage rostbraun.
Achtung: Gleichzeitiger Konsum von m-CPP und MDMA kann zu Krampfanfällen führen!
m-CPP fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
TFMPP (Trifluormethylphenylpiperazin)
TFMPP wird meist in Pulverform angeboten und ist genauso wie m-CPP ein Phenylpiperazin. Die Effekte von TFMPP ähneln jenen von MDMA, wobei die Wirkung stark dosisabhängig ist: Niedrig dosiert ist vor allem eine entaktogene Wirkung bemerkbar.
In hohen Dosen treten LSD-ähnliche Halluzinationen auf. Ferner kann es unter Umständen zu einer tödlichen Atemdepression kommen. Häufig werden unangenehme Nebeneffekte wie hoher Blutdruck, Herzrasen, Erhöhung der Körpertemperatur, motorische Unruhe hervorgerufen. Da die Wirkung verzögert eintritt, besteht die Gefahr, dass nachgelegt und eine sehr hohe TFMPP-Dosis eingenommen wird.
Achtung: Der Konsum von TFMPP hemmt die Aufnahme von Alkohol. Es dauert länger, bis dieser im Körper verstoffwechselt wird, weshalb eine lebensbedrohliche Alkoholvergiftung möglich ist.
TFMPP unterliegt in Deutschland seit 2012 dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
BZP (Benzylpiperazin)
BZP gehört ebenfalls zur Stoffgruppe der Piperazine und ist in Pulver- oder Pillenform erhältlich. In der Regel wird es geschluckt, in seltenen Fällen gesnieft.
Die Wirkung von BZP ist mit der von MDMA vergleichbar, wird jedoch von Konsumenten als schwächer beschrieben. Die Substanz bewirkt eine erhöhte Ausschüttung der körpereigenen Stoffe Dopamin und Noradrenalin.
Während des Rausches kann es zu Ruhelosigkeit, Hypernervosität, vermindertem Schlafbedürfnis, Angst, erhöhter Herzfrequenz, Kopfschmerzen, Erbrechen, Verwirrtheit und gesteigerter Aggression kommen. Nach Abklingen der Wirkung treten häufig Nierenschmerzen auf.
Achtung: Bei Überdosierung kann es zu einem massiven, lebensbedrohlichen Anstieg der Herzfrequenz und des Blutdrucks kommen. Krampfanfälle sind möglich.
Da die Substanz bisher kaum erforscht ist, gibt es keinerlei Erkenntnisse zu den Langzeitschäden.
BZP fällt in Deutschland seit 2008 unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
9. Tryptamine: z.B. DMT, 5-MeO-DMT
Tryptamine kommen als natürliche Alkaloide in etlichen Pflanzen vor, werden aber auch synthetisch hergestellt. Sie sind meist als kristalline Substanzen im Handel. Dazu zählen z.B. die Tryptamin-Alkaloide DMT und 5-MeO-DMT, welche eine starke halluzinogene Wirkung besitzen. Meist wird DMT als sog. Changa (Extrakt aus DMT-haltigen Pflanzen) geraucht oder als weiß-gelbliche kristalline Substanz geschnupft. Bei oraler Einnahme als sog. Ayahuyasca (einem schamanischen Kräutertrank aus Südamerika) ist es nur in Kombination mit MAO-Hemmern wirksam.
Wirkung und Risiken
5-MeO-DMT ist vorwiegend in kristalliner Form im Umlauf und hat im Vergleich zu DMT eine deutlich potentere Wirkung. Vorsicht: Es besteht Verwechslungs- und folglich Überdosierungsgefahr!
Beim DMT-Konsum kommt es häufig zu Übelkeit und Erbrechen. Weitere Nebenwirkungen sind ein Anstieg der Herzfrequenz, beschleunigtes Atmen, erhöhter Blutdruck, Pupillenerweiterung, vermehrter Speichelfluss, Zittern, Unruhe, Kopfschmerzen sowie Bewegungsstörungen. Das Risiko beim Konsum von DMT liegt vor allem im psychischen Bereich: Panik, Angstzustände und „Bad Trips“ sind möglich. Die starken Wahrnehmungsveränderungen, die Trennung von Körper und Geist und die Auflösung der eigenen Identität sowie Nahtoderfahrungen können von Konsumierenden als sehr belastend und traumatisch erlebt werden. Zudem kann DMT psychische Störungen, wie depressive Verstimmungen, Wahnvorstellungen und Realitätsverlust auslösen. Dies gilt v.a. bei häufigem Konsum und bei dafür leicht anfälligen Personen.
Achtung: DMT und dessen Abkömmlinge (z.B. 5-MeO-DMT) führen zu starkem Kontrollverlust!
Rechtlicher Status
DMT und 5-MeO-DMT sind in Deutschland als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel eingestuft und unterliegen dem BtMG.
Minimalregeln zur Risikominderung
Die nachfolgenden Informationen sind keine Aufforderung oder Anleitung Drogen zu konsumieren und dürfen keinesfalls als solche missverstanden werden.
Es gibt grundsätzlich keinen „risikofreien Konsum“ von psychoaktiven Substanzen. Wer gesund leben und diese Risiken vermeiden will, der verzichtet auf Drogen!
Aufgrund der sehr riskanten und unkalkulierbaren Nebenwirkungen sind im Zusammenhang mit „Neuen psychoaktiven Substanzen“ (NPS) bereits Todesfälle aufgetreten. Wir raten definitiv vom Konsum ab!
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- Beachte, dass Produkte mit selben Namen oft schwankende Wirkstoffkonzentrationen haben oder sogar völlig unterschiedliche Wirkstoffe beinhalten. Somit können Wirkungen und Nebenwirkungen auch völlig unterschiedlich ausfallen.
- Informiere dich so ausführlich wie möglich über eine neue Substanz, bevor du sie konsumierst.
Vermeide das Experimentieren mit Drogen, wenn es dir körperlich und/oder psychisch nicht gut geht. - Einige Produkte sind schon in niedrigen Mengen hochwirksam. Deshalb dosiere so niedrig wie möglich und vermeide jegliches Nachlegen!
- Die Wirkspektren vieler NPS sind noch nicht ausreichend erforscht. Solltest du unerwartete (Neben)-Wirkungen spüren, konsumiere keinesfalls weiter.
- Mischkonsum ist wegen der unkalkulierbaren und noch unbekannten Wechselwirkungen sehr riskant. Verzichte darauf!
- Konsumiere nie alleine! Am besten in Anwesenheit einer vertrauten Person, die über dich und deinen Konsum Bescheid weiß und im Falle eines Notfalls Hilfe holen kann.
- Verwende bei nasalem Konsum immer eigene „Ziehröhrchen“, um Ansteckung mit Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis C) zu vermeiden.
- Der Konsum sog. „Badesalze“ trocknet den Körper aus. Deshalb Trinken nicht vergessen, aber keinen Alkohol! Unter Einfluss von „Badesalzen“ ist die Alkohol-Wirkung kaum spürbar. Es besteht die Gefahr einer Alkoholvergiftung.
- Nach dem Konsum von psychoaktiven Substanzen gilt: Hände weg vom Steuer!
- Lege regelmäßige Konsumpausen ein (4-6 Wochen), um einer Toleranzentwicklung (ständige Dosissteigerung, um die gewünschte Wirkung zu erzielen) und einer Abhängigkeit vorzubeugen.
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Bei starken körperlichen Nebenwirkungen wie Schmerzen im Brustbereich, Taubheitsgefühl in Armen und Beinen, Herzrhythmusstörungen, Kreislaufversagen oder akuten Vergiftungserscheinungen (z.B. Erbrechen, Bewusstlosigkeit) sofort den Notarzt (112) rufen und Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten. Ärzte unterliegen der Schweigepflicht!
Personen mit Panikattacken und psychotischen Zuständen (z.B. Wahnvorstellungen, Halluzinationen) keinesfalls alleine lassen. Im Zweifelsfall immer den Notarzt (112) verständigen!
Weiterführende Informationen zu „Neuen psychoaktiven Substanzen“ (NPS) auch unter:
legalhighs.mindzone.info sowie
researchchemicals.mindzone.info
Fragen? Probleme? Wir beraten online und beantworten deine Fragen anonym und kostenlos unter: www.beratung.mindzone.info