Mit der Verkündigung im Bundesgesetzblatt tritt in Deutschland ab 26.11.16 das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) offiziell in Kraft. Das Gesetz ermöglicht das Verbot kompletter Stoffgruppen, wodurch hunderte Legal High-Wirkstoffe auf einmal untersagt werden. Das betrifft im Moment vor allem synthetische Cannabinoide, Phenethylamine und Cathinone. Seit dem Jahr 2005 lassen sich zwei Drittel aller bekannten neuen Substanzen diesen Stoffgruppen zuordnen. Künftig können auch weitere Stoffgruppen bei Bedarf aufgenommen werden.
Demnach soll zukünftig der Handel, das Inverkehrbringen, die Herstellung, die Einfuhr, der Erwerb und Besitz sowie das Verabreichen von Neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) verboten werden. Das Gesetz ermöglicht den zuständigen Behörden die Vernichtung dieser Substanzen – unabhängig von einem Strafverfahren.
Somit wird eine Regelungslücke im Betäubungsmittelrecht geschlossen, das bislang nur einzelne Stoffe verbietet. Sobald deren chemische Struktur minimal verändert wird, fallen sie nicht mehr unter das gesetzliche Verbot. „Damit geben wir das klare Signal: Legal Highs sind verbotene und hochgradig gesundheitsgefährdende Stoffe“ so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.
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