Der Bundesrat hat Änderungen an der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) und des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) beschlossen.
Die Entwicklung des Marktes habe gezeigt, dass es wegen des Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung bestimmter psychoaktiv wirksamer Stoffe und deren Wirkungsweise erforderlich sei, die beiden Stoffgruppen des NpSG (Phenethylamine und synthetische Cannabinoide) fortzuentwickeln und das NpSG um drei zusätzliche Stoffgruppen (Benzodiazepine, von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindungen und Tryptamine) zu erweitern.
Außerdem werden durch die neue Verordnung acht besonders gefährliche Einzelstoffe (sechs synthetische Opioide und zwei synthetische Cannabinoide) in die Anlage II des BtMG aufgenommen, dessen strengere Regelungen denen des NpSG vorgehen.