Der Bundestag hat am 23.09.16 ein Gesetz zum umfangreichen Verbot sogenannter „Legal Highs“ verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass sowohl Herstellung, Handel und Besitz mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden können. In Kraft getreten ist es noch nicht, es muss formal noch durch den Bundesrat, ist dort aber nicht zustimmungsbedürftig.
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