Der Gesetzgeber hat beschlossen, die beiden Stoffgruppen des NpSG (Neue psychoaktive Stoffe Gesetz) – Phenethylamine und synthetische Cannabinoide – fortzuentwickeln und das NpSG um drei zusätzliche Stoffgruppen (Benzodiazepine, von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindungen und Tryptamine) zu erweitern.
Zudem wurden weitere besonders gefährliche Einzelstoffe (synthetische Opioide und synthetische Cannabinoide) in die Anlage II des BtMG (Betäubungsmittelgesetz) aufgenommen.
Am 20.06.2017 wurde die 18. Verordnung zur Änderung von Anlagen des BtMG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I, S. 1670). Sie tritt ab 21.06.2017 in Kraft.
Es werden 12 Neue psychoaktive Stoffe in Anlage II zum BtMG aufgenommen: Die synthetischen Opioide Acetylfentanyl, Acrylolylfentanyl, Butyrfentanyl, Furanylfentanyl und U-47700 sowie die synthetischen Cannabinoide AMB-CHMICA, 5Cl-AKB-48, 5Cl-JWH-018, MDMB-CHMCZCA, MMD-2201 und NE-CHMIMO. Die aufgenommenen Substanzen sind somit illegal.
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